Herr Wang Jinguo starb Quellen zufolge an seinen inneren Verletzungen, die er in einem chinesischen Gefängnis im Verlauf von mehr als 200 Tagen und Nächten Folter erlitt. Wang war 34 Jahre alt, er hinterließ eine Frau und ein kleines Kind. Die ganze Familie hatte 1996 begonnen Falun Gong zu praktizieren.
Wang war ein großmütiger Mensch voller Energie, ein guter Vater und Ehemann und als Lehrer hoch geachtet. Zu seinen Lebzeiten wurden ihm von der Stadtverwaltung mehrere Lehramts-Auszeichnungen verliehen. Wang starb am 23. Mai 2001. Die Umstände seines Todes wurden, aufgrund der großen Anstrengungen der chinesischen Behörden, Informationen über die Verfolgung von Falun Gong nicht nach außen dringen zu lassen, erst jetzt bekannt.
Die ganze Familie, die in der Stadt Shuangcheng, nördliche Provinz von Heilongjiang, lebte, versuchte mehrmals nach Peking zu gehen, um dort bei ihrer Zentralverwaltung ein Bittgesuch einzureichen. Aber jedes Mal wurden sie von der örtlichen Polizei festgenommen.
Quellen in China zufolge verhaftete die örtliche Dorf-Verwaltung Wang im Juni letzten Jahres und fälschte Dokumente, um ihn in Haft zu halten. Am 3. Dezember wurde er in eine Gefängniszelle zusammen mit Schwerverbrechern geworfen. Die Wache befahl den Verbrechern, sich um ihn zu „kümmern“. Und so mussten Wang und ein anderer Falun Gong-Praktizierender in der Zelle für mehr als 40 Tage auf dem kalten Zementfußboden schlafen. Jede Nacht wurden sie nach dem Abendessen geschlagen.
Aufgrund der Prügel konnte Wang einmal vor Schmerzen sein Stöhnen nicht unterdrücken. Darüber waren die Verbrecher noch erboster. Drei von ihnen griffen ihn und ließen ihn so schwer auf ein Brett fallen, dass Blut aus seinem Mundwinkel floss, ein Hinweis auf starke innere Blutungen. Da Wang ein wenig kurzsichtig war, erfanden die Insassen eine weitere entsetzliche Foltermethode, bei der sie ihn zwangen, seine Augen geöffnet zu halten, während sie gegen seine Augäpfel schnippten. Daraufhin brannten und tränten seine Augen. Sie traten auch mit ihren Stiefeln gegen Wangs Brust, wodurch er unter großen Schmerzen und Atemnot litt. Die Liste der Folterungen, denen er in dieser Zelle ausgesetzt war, ist lang. Oft war seine Kleidung blutgetränkt.
Den Quellen zufolge wurden Wang vermutlich die schlimmsten Verletzungen von einem Verbrecher zugefügt, der immer und immer wieder mit beiden Fäusten in Wangs Gesicht schlug, bis Wang nicht mehr aufrecht sitzen konnte. Der Verbrecher wurde dazu von Wachen und Beamten angespornt. Wang musste sich heftig übergeben. Noch drei oder vier Tage danach konnte er wegen ständigen Erbrechens weder essen noch trinken. Zu dieser Zeit haben sich bei Wang die Funktionen von Herz, Lunge und Nieren rapide verschlechtert und sein Gehirn habe Schwellungen erlitten. Er atmete nur mühsam und in seinem Urin war Blut. Vor Schwäche konnte er sich kaum noch bewegen.
Als schließlich zu befürchten war, dass er sterben könnte, berichtete die Haftanstalt dem „Büro 610“ von Wangs Zustand. Das „Büro 610“ ist eine Verwaltungsabteilung, die im Juni 1999 einzig und allein für die Verfolgung von Falun Gong ins Leben gerufen worden war. Von seiner Familie wurden noch 2.000 Yuan (ungefähr vier Monatsgehälter) erpresst, bevor sie ihn schließlich nach Hause schickten. Im Januar 2001 hatte sich Wangs Zustand nicht gebessert und seine Angehörigen sahen als letzte Hoffnung die Suche nach einer besseren medizinischen Behandlung in Peking. Aber sogar jetzt noch spürte die Kommunalverwaltung sie in Harbin auf und zwang sie, umzukehren. Am 23. Mai 2001 ist er gestorben.
Wangs letzter Wille und Testament zeigt seinen Anstand und großes Mitgefühl. Er schrieb: „Wenn ich sterbe, wird es definitiv das Resultat ihrer Folter und Misshandlung sein. Aber selbst wenn es nur den geringsten Hoffnungsschimmer gibt, dass sie zu Güte und Freundlichkeit zurückfinden, müsst ihr alles, was ihr nur könnt, unternehmen, um ihnen zu helfen, zur Güte zurückzufinden, auch denen, die sich direkt an meiner Verfolgung beteiligten."