Die Praktizierende Li Xiaocui aus Kaifing beschreibt ihre Verfolgung, der sie ausgesetzt war

Ich bin Li Xiaocui, eine Falun Gong Praktizierende aus Kaifeng Provinz Henan. Ich ging drei Mal zum Appellieren nach Peking und wurde jedes Mal verhaftet. Am 12. Mai 2000 wurde ich in der Strafanstalt von Kaifeng gefangen gehalten. Am 28. Mai 2000 wurde ich dann in die Bezirksstrafanstalt von Tochgxu in Kaifeng gebracht. Am Morgen des 14. Juni 2000 folterten mich die Polizistin Li Xiumei und ein Polizist brutal. Sie ketteten meine Füße und fesselten meine Hände hinter dem Rücken. Als sie meine Füße anketteten, mussten sie ca. 30cm langen Schraubenschlüssel verwenden, um die Ketten festzuziehen. Dabei brachen sie mir mein linkes Schienbein und verursachten Wunden, schwarze und blaue Flecken, Schwellungen und Blutungen über meine ganzen Unterschenkel. Meine Hände wurden für 13 Stunden hinter dem Rücken gefesselt und meine Füße blieben für fünf Tage angekettet.

Im Dezember 2000 hatte ich heftige Schmerzen in meinen Füßen, als ob dort jemand mir Nadeln durchstechen würde. Später breiteten sich die Schmerzen über meine ganzen Beine aus. In den letzten drei Jahren wurde es immer schlimmer und es schmerzt immer noch sehr. Ein Mal führte Li Qingjie, politischer Ausbilder in der Tongxu Bezirksstrafanstalt, zehn Leute an, um mich gewaltsam auf den Boden zu drücken und mich zwangsernähren zu lassen. Sie führten einen Gummischlauch durch meine Nasenlöcher, wobei ich fast zu Tode erstickte.

Am 16. Juni 2000 wurde ich in eine Gehirnwäscheklasse, dass vom „Büro 610“ (1) geführt wurde, in Kaifeng gesteckt. Weil ich die Prinzipien der „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ von Falun Gong verteidigte und der Gehirnwäsche Widerstand leistete, wurde ich mittags in die Strafanstalt von Kaifeng geschickt. Am Abend kettete eine Polizisten, dessen Nachname Chang war, meine Füße und die von anderen Praktizierenden zusammen. Später wandten sie eine neue Foltermethode an, in der sie Handschellen durch die Fußketten einfädelten und so die Praktizierende in eine gebückte Stellung zwangen. Die Folter verursachte große Schmerzen. Dazu kam noch, dass sie die Praktizierenden demütigten und sie beschimpften. Sie entzogen uns den Schlaf für volle fünf Tage. Wenn wir unsere Augen schlossen, rieben sie unsere Augen sofort mit einer scharfen Salbe ein.

Weil ich meinen Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte, verurteilten sie mich zu drei Jahre Arbeitslager. Am 31. August 2001 wurde ich in das Henan Frauenarbeitslager, das sich in Shibalihe in Zhengzhou befand, geschickt. Dort erfuhr ich wieder Demütigungen und Folter. Sie schlugen und beschimpften mich. Außerdem unterzogen sie mir Zwangsernährungen, fesselten mich mit Handschellen, hängten mich an einem Seil auf und ich ließen mich Sklavenarbeit verrichten (95% der gefangenen Praktizierenden wurden dort mit Seilen aufgehangen). An den kältesten Wintertagen öffneten sie die Fenster und zwangen uns dazu für eine lange Zeit zu stehen. Meine Füße und Beine wurden taub und schwollen an. Trotzdem musste ich für weitere volle drei Tage stehen. Oft musste ich sogar bis 3 Uhr des nächsten Morgen stehen. Da ich die Glaubensaufgabe verweigerte, verlängerten Jia Meili und Hu Zhaoxia, der Direktor und der stellvertretender Direktor der Abteilung 3, meine Strafzeit um acht Monate. Ich überlebte und wurde am 11. Januar 2004 freigelassen.

Vier Jahre brutaler Folter hinterließen an meinen Füßen und Beinen chronisches Taubheitsgefühl, Schwellungen und Schmerzen. Obwohl ich diese Misshandlungen überlebte, bin ich nun behindert und nicht in der Lage zu arbeiten. Mein Mann brach unter den mentalen Qualen über meine Verhaftung und Gefangennahme zusammen und verstarb vor drei Jahren. Nun habe ich nur noch meine Tochter Zuhause, die ebenfalls unter den Schäden leidet, die Jiangs Regime unserer Familie zufügte.

(1) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

6. August 2004

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