Kanada: Ein zweiter Richter erhält die Entscheidung aufrecht, die Veröffentlichung von Anti-Falun Gong-Material zu verbieten

Montreal, den 11. Januar 2002

Der Richter Reynald Frechette am Obergerichtshof hält die Entscheidung seines Kollegen aufrecht, die der chinesischsprachigen Zeitung aus Montreal, „Les Presses Chineses“, Material zu veröffentlichen, das Falun Gong verleumdet.

Die Zeitung veröffentlichte verleumderische und gehässiges Material gegen Falun Gong und Herrn Li in Form von „bezahlter Anzeige“. Trotz der Bitte um friedliche Beilegung und Briefen von drei Rechtsanwälten mit der Warnung, den Rechtsweg zu beschreiten, fuhr die „Les Presses Chineses“ fort, Artikel zu veröffentlichen, die Falun Gong angriffen.

Da sie keine andere Wahl mehr hatten, diese hasserzeugenden Artikel zu stoppen, suchten 126 Falun Gong-Praktizierede aus Montreal, Ottawa und Toronto Schadenersatz zu verlangen, das Material zurückzunehmen und eine Entschuldigung zu erwirken, indem sie eine Klage gegen den Verfasser, gegen die Zeitung und gegen seinen Besitzer einreichten.

Manches in diesen Materialien entspricht Wort für Wort dem, was die chinesische Regierung benutzt, um Hass gegen Falun Gong zu schüren. Während der Anhörung präsentierte der Anwalt von Falun Gong, Herr Bergmann, solide Fakten und vernünftige Argumente. Er erklärte dem Richter außerdem die wahren Begebenheiten der Verfolgung in China.

Der Richter erwähnte, dass die Tatsachen der Verfolgung von Falun Gong in China ein Faktor in seiner Entscheidung sei und dass das Recht der Falun Gong-Praktizierenden auf Bewahrung ihres Rufes höher zu bewerten sei als die Pressefreiheit.

Das Gerichtsurteil, zuerst von dem Richter Danielle Grenier am 10. Dezember ausgesprochen, verbietet der Zeitung und dem Autor Herrn Bing He, irgendwelches Material, das Falun Gong, seinen Gründer oder seinen Praktizierenden angreift, zu veröffentlichen und zu verbreiten, da sie unsinnig sind und dem kanadischen sowie dem Quebec’schen Recht entgegenstehen.

Der Gegener versuchte, zu argumentieren, dass die Erklärung in der bezahlten Anzeige nur als beleidigend für Herrn Li angesehen werden könnten und es gäbe keinen Grund, dass so viele Leute die Zeitung und Herrn Bing He belangen könnten. Aber Herr Bergmann erklärte deutlich, dass die Artikel jedem einzelnen Falun Gong-Praktizierenden schadeten. Er verglich die Sachen mit dem angenommenen Fall, wenn solche Artikel gegen den Papst geschrieben würden. Dann würden 6 Millionen Quebecer empört sein und Klage einreichen. Herr Bergmann machte auch klar, wie derartige verleumderische Artikel die Praktizierenden innerhalb und außerhalb Chinas sowie die gesamte menschliche Gesellschaft in der Welt verletzten wegen ihrer gehässigen Aufwiegelei.

Es waren mehr als 40 Praktizierende, die der Anhörung beiwohnten, anwesend. Viele mussten draußen bleiben, weil im Gerichtssaal nicht genügend Platz war.

Englische Version unter: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2002/1/15/17781.html
Original vom: 14.01.2002
Übersetzt am: 18.01.2002

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv