Informationen über die Verfolgung einer Studentin aus der Provinz Guangdong

Frau Chen Li war eine Studentin höheren Semesters der Shantou Kunstschule der Provinz Guangdong. Weil sie Falun Gong übte, wurde sie insgesamt dreimal in ein Arbeitslager geschickt. Seit 1999 beläuft sich die Zeit ihrer Gefangenschaft auf insgesamt viereinhalb Jahre. Jedes Mal, wenn sie in einem Arbeitslager war, wurde Frau Chen rücksichtslos gefoltert. Da sie standhaft ihren Glauben an Falun Gong behauptete, gestattete ihre Schule ihr nicht, ihr Studium zu beenden. Sie hat Schwierigkeit eine Arbeit zu finden und hat keine Einnahmequelle. Im Folgenden weitere Details über ihre Verfolgung:

Im November 1999 wurde Frau Chen wegen ihres Praktizierens von Falun Gong 15 Tage lang eingesperrt. Danach übten die Schulbeamten Druck auf sie aus und drohten, sie vom College zu verweisen, wenn sie nicht auf Falun Gong verzichtete. Dieser Druck machte es ihr unmöglich, sich auf ihr Studium zu konzentrieren. Ihre Lehrer und Kommilitonen glaubten den falschen Medienberichten der Kommunistischen Partei (KP) über Falun Gong und machten ihr ebenfalls das Leben schwer. Die Aussagen und Erklärungen der KP waren völlig anders als das, was Frau Chen persönlich durch Falun Gong erfahren hatte. Sie war sehr verwirrt. Ende November 1999, aus Vertrauen und Hoffnung in die Zentralregierung, ging sie nach Peking, um für Gerechtigkeit für Falun Gong zu bitten. Sie wurde jedoch zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt und ins Gefängnis von Shaoguan gebracht.

Während ihrer Haft musste sie große Leiden ertragen. Die Wachen malträtierten sie häufig mit elektrischen Schlagstöcken. Sie fesselten sie mit Handschellen und legten ihre Arme und Beine für über zwei Monate in Ketten. Als sie im Februar 2001 freigelassen wurde und kein Diplom hatte, war es für sie sehr schwer eine Arbeit zu finden. Sie war gezwungen auf den Straßen herumzulaufen. Im April 2001 wurde sie wieder in Zhuhai festgenommen und in die Zhuhai Strafanstalt Nr. 2 gesperrt. Dort folterte man sie 20 Tage lang mit der Methode „an ein Kreuz ketten“. Anschließend schickte man sie für zwei Jahre ins Sanshui Arbeitslager. Weil sie dort nicht die „drei Erklärungen“ (1) schrieb, verweigerte die Polizei ihr die Toilettengänge und entzog ihr mehrere Tage und Nächte den Schlaf. Sie brachten sie dazu, die ganze Zeit in einer hockenden Position zu verharren, ohne dass sie sich setzen oder aufrichten durfte. Das Ziel der Folter war, sie weitgehend zu demütigen.

Als ihre Haftstrafe im April 2003 vorüber war, bat sie wiederholt darum, wieder auf die Kunstschule gehen zu dürfen. Die Schulverwaltung lehnte ihre Bitte jedoch ab. Später fand sie mit der Hilfe von einem Freund eine Anstellung als Lehrerin an einer Privatschule in Shenzhen. Weil ihr Arbeitgeber ihr keine Wohnmöglichkeit bereitstellte, musste sie sich außerhalb der Schule ein Zimmer mieten. Lediglich weil sie einige Besuche von Mitpraktizierenden hatte, nahmen Beamte des „Büro 610“ (2) aus Shenzhen sie fest und verurteilten sie zu einem Jahr Zwangsarbeit. Im Arbeitslager wurde sie mit Hilfe von verschiedenen Methoden physisch gefoltert und geistig gequält. Für über zwei Monate sperrte man sie in einem „dunklen Zimmer“ ein, wo sie täglich von sechs Polizeibeamten und vier Drogensüchtigen einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Ihr wurden nur ein paar Stunden Schlaf erlaubt – manchmal durfte sie am Tag überhaupt nicht schlafen. Um die Toilette zu verwenden oder um zu essen, musste sie in einer hockenden Position darum bitten. Als sie im Oktober 2004 freigelassen wurde, konnte Frau Chen keine Arbeit finden und musste von einem Ort zum anderen ziehen.

Mit nur einem Nachweis, dass sie studiert hat, hat Frau Chen überall im Zhujiang Delta-Bereich nach einer Arbeit gesucht. Weil sie von niemandem eingestellt wird, ist ihr Leben äußerst schwierig. Obwohl sie häufig um Erlaubnis gebeten hat, ihr Studium zu beenden, hat ihre Schule ihre Bitten immer wieder abgelehnt.

9. Juni 2005

(1) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

(2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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