Radio France Internationale: Französische Justizbeamte schockiert über Chinas Weigerung die Verfolgung von Falun Gong zu untersuchen

Am Abend des 29. Septembers wurde der folgende Bericht in Mandarin (Hochchinesisch) in asiatische Länder übertragen.

Laut eines von am 29. September von Agence France-Press (AFP) veröffentlichten Berichtes, hielten ein Falun Gong Praktizierender französischer Nationalität, sowie sein Rechtsanwalt eine Pressekonferenz in Paris ab. Sie informierten darüber, dass sich die Chinesische Justiz weigere mit ihrem französischen Pendant zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe gegen die Chinesische Führer zu untersuchen, die beschuldigt wurden, Falun Gong zu verfolgen. Bezüglich der Einzelheiten der Beschwerden gab Hr. Zhang Jianping, Falun Gong Sprecher in Paris, gegenüber RFI folgende Erklärung ab:
Hr. Zhang: An diesem Abend hielt der bekannte französische Menschenrechtsanwalt William Bourdon eine Pressekonferenz in seinem Büro ab. Er gab an, dass der Französische Gerichtshof an die entsprechende Behörde in China eine Commission Rogatoire Internationale (CRI) gesendet hatte, mit der Bitte an deren Zuständigen dabei zu helfen, die Rolle des chinesischen Kulturministers Li Lanqing, Sun Jiazheng, des “Büros 610” und die der chinesischen Polizei bei der Verfolgung von Falun Gong zu untersuchen. Li Lanquing, der ehemalige Vize-Premier Chinas war für das “Büro 610” zuständig, einer Gestapo-ähnlichen Organisation der KP Chinas, die speziell für die Unterdrückung gegen Falun Gong eingerichtet wurde.

Dennoch wurde die Untersuchung von den zuständigen chinesischen Behörden verweigert. Der Rechtsanwalt veranstaltete die Pressekonferenz, um über diese Sache zu informieren. Im Dezember 2002 reichten Falun Gong Praktizierende gegen Li Lanqing Strafanzeige ein, eine weitere Strafanzeige wurde im Januar 2004 gegen Sun Jiazheng eingereicht, als dieser anlässlich des Chinesisch-Französischen Jahres auf Staatsbesuch war. Beide wurden beschuldigt, bei Folterungen während der Verfolgung gegen Falun Gong mitgewirkt zu haben. Sun Jiazheng, Präsident des sogenannten Internet Ethics Committee, wurde beschuldigt, Internettechnologien dazu missbraucht zu haben, Falun Gong zu verleumden und zu dämonisieren. Li Lanqing hingegen war der Leiter des „Büro 610“, einer Gestapo-ähnlichen Organisation der KP Chinas, die damit befasst war, auf allen Regierungsebenen Behörden einzurichten, die sich mit der Verfolgung gegen Falun Gong beschäftigen. Sun und Li gehören zu den Hauptverantwortlichen bei der Verfolgung gegen Falun Gong.

Die Französische Justizbehörde ging den Vorwürfen nach und sandte dann eine CRI zu den entsprechenden chinesischen Behörden, doch wurde die Zusammenarbeit von chinesischer Seite aus verweigert. Der Rechtsanwalt kam zu folgendem Schluss: Erstens, es wurde zwischen China und Frankreich bereits eine Zusammenarbeit im Justizbereich entwickelt, doch widerspricht Chinas Haltung in sarkastischer Weise der gegenseitigen Kooperationsbemühungen. Zweites, soweit es die Wirtschaft betrifft, haben China und Frankreich bereits gut zusammengearbeitet. Doch im Bereich der Kooperation im Justizbereich verweigert China definitiv die Zusammenarbeit, insbesondere wenn es um Falun Gong Angelegenheiten geht. Warum das? Normalerweise, wenn ein solches Abkommen innerhalb der Justizbehörden getroffen wurde, werden sie zusammenarbeiten, wenn eine Anfrage von der anderen Seite gestellt wird. Manchmal kann die Zusammenarbeit in diesem Bereich langsam sein, doch wird sie in jedem Fall umgesetzt. Jedoch gibt China in diesem Fall an, dass die Zusammenarbeit absolut unmöglich sei. Laut des Rechtsanwaltes sei die französische Justizbehörde über Chinas unkooperative Haltung entsetzt. Er hofft, dass die französische Justizbehörde China dazu auffordern werde, sich an das Abkommen, dass sowohl von Frankreich als auch von China unterzeichnet wurde, zu halten.

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