Foltermethoden im Zwangsarbeitslager Jinzhou, Teil 3 (Fotos von nachgestellten Folterszenen)

Foltermethoden im Zwangsarbeitslager Jinzhou, Teil 2

Foltermethode 10: „Ausgraben der Wurzeln“

Der Praktizierende wird gezwungen, seine Beine in die Doppellotusposition zu kreuzen, dann wird sein Körper, mit dem Gesicht nach unten, auf den Fußboden gepresst. Die Arme des Praktizierenden werden dann hinter den Rücken gedreht und so weit, wie möglich, in Richtung seines Kopfes gezogen. Einer der Wächter tritt auf die Arme des Praktizierenden, während ihm ein anderer auf den Rücken tritt und ein dritter Wächter tritt auf seinen Nacken. Dann prügeln die Wächter den Rücken des Praktizierenden mit Holzstöcken. Mitgefangene beteiligten sich ebenfalls am Foltern der Praktizierenden.

Foltermethode 11: In die Seiten des Körpers schlagen

 

Ein Wächter packt den Praktizierenden von hinten am Nacken und reißt ihn ohne Warnung nach hinten. Dann schlagen zwei Mitgefangene den Praktizierenden mit ihren Fäusten in die Seiten.

Foltermethode 12: Zwangsernährung

Die einzelnen Schritte der Folter sind:

 

1. Die Arme des Praktizierenden werden mittels Eisenringen an den Armlehnen eines Metallstuhles befestigt. Seine Beine werden mit Lederriemen und Eisenringen festgebunden. Der Oberkörper wird mittels Lederriemen an die Rückenlehne des Stuhls gebunden. Daher ist der Praktizierende fest an den Stuhl fixiert.

 

2. Sollte der Praktizierende eine Kooperation ablehnen, kneift der Gefängnisarzt das Gesicht des Praktizierenden und fügt ihm Schmerzen zu (an den Partien unterhalb der Wangenknochen). Die Wächter benützen den Griff eines Schraubendrehers, um in das Gesicht des Praktizierenden zu schlagen und ihn zu zwingen, seinen Mund zu öffnen.

3. Sollte die vorige Methode unwirksam bleiben, setzt der Gefängnisarzt ein Hebelinstrument ein, welches ca. 30 cm lang und ca. 3,8 cm breit ist, ein, um den Mund gewaltsam zu öffnen. Gegebenenfalls verwendet der Arzt auch Zangen, um den Mund des Praktizierenden zu öffnen. Nachdem der Mund geöffnet ist, bleiben die Zangen im Mund und werden gegen den Rachen gedrückt. Dies verursacht Atemschwierigkeiten. Die Vorderzähne werden gelockert und können wegen der Prozedur ausfallen. Eine Menge Blut fließt aus dem Mund.

4. Zwangsernährung. Die Wächter führen einen etwa fingerdicken Schlauch durch die Nase des Praktizierenden in dessen Magen ein. Als eine Art Folter, führen sie den Schlauch wiederholt ein und ziehen ihn wieder heraus, bis der Praktizierende heftigste Schmerzen erleidet und sich sein ganzer Körper verkrampft. Dann trichtern sie schrecklich stinkende Flüssigkeiten in den Praktizierenden, nicht als Nährmedium, sondern als eine Form von Bestrafung.

(Fortsetzung folgt)

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