Die Falun Gong-Praktizierende Jiao Jian aus Peking, von der Polizei entführt, ihr derzeitiger Verbleib ist unklar

In großem Maßstab angelegte Verhaftungen begannen ab Januar 2008. In einigen Fällen ging die Polizei in die Häuser der Leute, um diejenigen zu verhaften, deren Name auf ihrer Liste stand. Die Polizei gab keine Gründe an und stellte keine Such- oder Haftbefehle aus. Bis jetzt sind bei den Familien jener Falun Gong-Praktizierenden, die illegal verhaftet wurden, in keiner Weise Gesetzesüberschreitungen aufgefallen.

Frau Jiao Jian, geboren im Juli 1967, begann 1996 Falun Gong zu praktizieren. Im Jahr 2001 vor Eröffnung der nationalen Sport Spiele in Guangzhou wurde sie als Managerin der Sohu Internet Company, Guangzhou-Niederlassung, verhaftet. Später wurde sie zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Die Vernehmung lehnte sie ab, sowie sie sich auch weigerte, die Garantieerklärung* zu unterzeichnen, während sie im Arbeitslager war, daraufhin wurde sie grausam verfolgt. Sie durfte erst einen Arzt aufsuchen, nachdem ihr linker Fuß bereits durch die Folterung verkrüppelt war.

Am Tag, als Jiao Jian verschwand, wusste niemand in ihrer Firma, wo sie war. Später ging ihre Familie zur Polizei, sie zu suchen. Sie haben zugegeben, dass sie in Untersuchungshaft war, haben es jedoch abgelehnt, irgendeine Art von Dokumenten auszuhändigen. Bis jetzt hat ihre Familie keine Art Nachricht empfangen. Ihre Familie ging mehrmals zur Polizei, um nochmals nach dem Verbleib von Jiao Jian zu fragen, sie erhielten jedoch keine Antwort. Jiao's Familie hat bis jetzt keinerlei Informationen über sie erhalten.

Anmerkung
Garantieerklärung: Praktizierende müssen schriftlich erklären, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, mit dem Praktizieren aufzuhören, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa-Praktizierenden zu treffen.

Dieser Artikel auf Englisch:
http://clearwisdom.net/emh/articles/2008/6/25/98448p.html

Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.org/mh/articles/2008/6/11/180087.html

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