Todesmeldung ! Falun Gong Praktizierender Chen Baoliang wurde von gefangenen Kriminellen zu Tode geschlagen – das Shuangkou Arbeitslager deckt die Täter (Tianjin/Hebei)

Die Polizei des Shuangkou Arbeitslagers stiftete dort eingesperrte Kriminelle an, standhafte Falun Gong Praktizierende mit Holzstöcken zu schlagen. Als Herr Chen Baoliang, 63, die Verbrechen verurteilte, wurde er von den Häftlingen in einen Speicher geschleppt und zu Tode geschlagen.

Die im Shuangkou Arbeitslager eingesperrten Praktizierenden standen der Verfolgung wider und lasen zusammen Bücher von Falun Gong. Als die Praktizierenden im 2. Team gemeinsam aufrichtige Gedanken aussendeten, bekam die Polizei sehr große Angst. Am 08.August 2002 beschlagnahmte der Teamleiter alle Falun Gong Bücher. Am 13.August wiesen die Wächter Häftlinge an, Falun Gong Praktizierende zu überwachen. Den Häftlingen wurde für den Fund von Falun Gong Schriften eine Reduktion ihrer Haftfrist um 5-10 Tage versprochen. Außerdem sollten sie noch kontrollieren, ob die Praktizierenden ihre Augen zumachen. Augen zumachen heiße Übungen machen und wird bestraft. Der Praktizierende Wang Yajun machte einmal seine Augen zu und wurde deshalb ins Büro des Leiters gebracht. Der Häftling Liu Chengjie stürzte ins Büro und ohrfeigte Herrn Wang. Als Protest trat Wang Yajie in den Hungerstreik.

Die Praktizierenden forderten gemeinsam ein Gespräch mit dem Leiter des Lagers, um die Misshandlungen zu stoppen. Jedoch wurde der Häftling Liu Chengjie für seine Tat ausgezeichnet. Die Polizei reduzierte seine Haft um 15 Tage. Am 14. August riefen die Wächter einige Häftlinge zusammen und führten ein heimliches Gespräch, wie sie Praktizierende noch grausamer verfolgen können.

Am Morgen des 15.August weigerte sich der Praktizierende Liang Feng, die Zwangsarbeit zu machen, weil seine Forderung, mit der Lagerleitung zu sprechen, immer wieder ignoriert worden war. Er wurde von zwei Häftlingen geschlagen. Die zwei Häftlinge gingen anschließend in eine Halle des Lagers, wo die Zwangsarbeit durchgeführt wird. Sie schimpften und schwangen Holzstöcke in der Hand, um die Praktizierenden zu provozieren. Als ein Praktizierender sie hindern wollte, wurde er von ihnen geschlagen. Herr Chen Baoliang rief daraufhin „Ihr dürft Menschen nicht schlagen“ und wurde deshalb ebenfalls geschlagen. Die Wächter kamen in die Halle und verboten den Praktizierenden zu sprechen und sich zu bewegen, anstatt die Häftlinge zu stoppen. Herr Chen rief laut als Protest. Sein Mund wurde sofort mit Klebeband zugehalten und seine Hände und Beine zusammengebunden. So schlugen die zwei Häftlinge heftig auf ihn ein und traten ihn mit den Füßen. Anschließend wurde Herr Chen in einen Speicher getragen. Ein Häftling sagte dabei: „Stürze ihn zu Tode!“ Die Häftlinge warfen Herrn Chen auf den Boden des Speichers. Einer mit dem Namen Wu Guoliang sprang hoch und trat auf Chens Körper. Danach machten die Häftlinge die Tür des Speichers zu und folterten Herrn Chen. Draußen wachte ein Teamleiter des Lagers. Alle anderen Praktizierenden forderten, den Leiter des Lagers zu sehen und die Misshandlungen an Chen Baoliang zu stoppen, wurden aber abgelehnt. Erst eine halbe Stunde später durfte Herr Chen den Speicher verlassen. Er taumelte etwa 20 Meter und fiel in Ohnmacht. Wenige Minuten später starb er.

Die anderen Praktizierenden erfuhren am gleichen Tag von einigen Häftlingen über den Tod von Herrn Chen. Um ihre Verbrechen zu verhüllen, behauptete die Polizei jedoch, Herr Chen sei ins 5. Team versetzt worden. Am 17. August weigerten sich alle Praktizierenden, zu arbeiten, und forderten, die Täter zu bestrafen. Am Nachmittag gab die Polizei an, Herr Chen sei an einer Herzkrankheit gestorben, dazu gäbe es eine Untersuchungsbescheinigung eines Krankenhauses. Die zwei Söhne von Herrn Chen hätten sie bereits anerkannt. Am gleichen Nachmittag wurde der Leichnam von Herrn Chen eingeäschert. Aber wie Herr Chen von Häftlingen misshandelt worden war, haben 23 Praktizierende und 50 Häftlinge mit eigenen Augen gesehen.

Im Moment wird das Lager sehr streng bewacht und eine Informationssperre ist verhängt worden.

Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/10/1/37246.html
Original vom 01.10.02
Übersetzt am 01.10.02

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv