Provinz Liaoning: Falun Gong Praktizierender Wang Zhuo wurde nach drei Jahren Arbeitslager erneut von der Polizei verhaftet

Herr Wang Zhuo, 25, wohnhaft in der Qunying Straße 12 in der Stadt Huludao, Provinz Liaoning, wurde am 29.September 1999 zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt, weil er anlässlich des Verbots von Falun Gong in Peking eine Petition einreichen wollte.

Während der Gefangenschaft war er schweren Misshandlungen ausgesetzt. Am 29.September 2002 lief seine Haftzeit ab und er sollte freigelassen werden. Jedoch als die Angehörigen an diesem Tag ihn vom Huludao Arbeitslager nach Hause bringen wollten, war Herr Wang bereits von der Polizei in die Bohai Polizeiwache gebracht worden. Von 10 Uhr bis 17 Uhr verhörte der Polizist Liu Jiudong Herrn Wang Liu und forderte von Herrn Wang auf, eine „Garantie“ (als Beweis, dass man nicht mehr Falun Gong praktiziert) zu schreiben. Herr Wang lehnte dies ab und sagte entschlossen: „Ich werde keine Garantie schreiben, ich praktiziere weiterhin Falun Gong.“ Liu merkte, dass Herr Wang sehr konsequent war, so sagte er: „Auch wenn Du nur eine Schein-Garantie schreibst, lassen wir Dich frei. Du kannst zu Hause Falun Gong praktizieren, wie Du willst.“ Ein Polizist fragte Herrn Wang in einem strengen Ton: „Willst Du Falun Gong oder die (kommunistische) Partei?“ Herr Wang antwortete: „Du hast Falun Gong der Partei gegenübergestellt. Ich bin nicht gegen die Partei. Aber Falun Gong ist das Gebot des Kosmos und „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ sind die Prinzipien des Himmels.“

Währenddessen entschied sich die Polizei, Herrn Wang 30 Tage lange im Untersuchungsgefängnis einzusperren. Außerdem bedrohte die Polizei ihn noch mit weiteren drei Jahren Arbeitslager, wenn er seine Haltung nicht ändern wolle. Herr Wang wurde anschließend ins Qitun Untersuchungsgefängnis gesteckt. Er weigerte sich den Haftschein zu unterschreiben und wollte Berufung einlegen.


Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/10/4/37504.html
Original vom 04.10.02
Übersetzt am 04.10.02

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