Provinz Sichuan: Während eines zweimonatigen Hungerstreiks fordert Herr Yin Sirong die Verurteilung zu Zwangsarbeit zu überdenken

Name: Yin Sirong (尹思荣)
Geschlecht: männlich
Alter: 50
Adresse: Vierter Nördlicher Abschnitt 5, 2. Neubau 34, Außenregion, Stadt Chengdu, Provinz Sichuan
Beruf: Metallarbeiter
Datum der letzten Inhaftierung: 31. Juli 2009
Ort der letzten Inhaftierung: Xishanping Zwangsarbeitslager (西山坪劳教所)
Stadt: Chongqing
Provinz: Sichuan
Erlittene Verfolgung:
Zwangsarbeit, illegale Verurteilung, Inhaftierungen, Zwangsernährung
Anwälte: Jin Guanghong, Beijing Yinjia Kanzlei, 86-13269936680 (mobil); Lan Zhixue, Beijing Jiafa Kanzlei, 86-13001251152 (mobil)

Yin Sirong wurde verhaftet und zu 21 Monaten Zwangsarbeit verurteilt, weil er die Lehren von Falun Dafa auf seinem Rechner, MP3-Spieler und MP4 Player besaß. Er forderte eine administrative Überprüfung seines Falles. Seit seiner Verhaftung befindet er sich im Hungerstreik.

Nach seiner Verhaftung verhinderten die Behörden absichtlich, dass sich sein Anwalt in den Fall einschaltet. Als die Verwaltung des Wanzhou Polizeidezernats Yin Sirongs Namen in das System des Zwangsarbeitslagers eingab, weigerten sie sich, seinen Familienangehörigen ein Rechtsdokument auszuhändigen, welches aber wesentlich für seinen Verteidiger war und sagten, dass seine „Identifikation bisher nicht bestätigt werden konnte."

Am 3. September, als die Angehörigen schließlich das Rechtsdokument ausgehändigt bekamen, gab es darin eine Haftankündigung. Sie gaben der Familie auch eine Mitteilung des Zwangsarbeitslagers, dass Herr Yin Sirong 21 Monate Zwangsarbeit abzuleisten hätte. Er wurde in das Xishanping Zwangsarbeitslager gebracht. Als die Anwälte einen Gesprächstermin mit Yin Sirong beantragten, verweigerte dies die Leitung des Xishanping Lagers mit der Begründung: „Yins Verhalten ist nicht gut."

Die Besuchsanträge seiner Angehörigen wurden ebenso wiederholt abgelehnt. Wenn sie das Arbeitslager aufsuchten, lehnte die Leitung ihren Besucherantrag ab und sagte: „Die leitenden Beamten erlauben keine Besuche." Nach wiederholten Anstrengungen sowohl von Seiten der Rechtsanwälte als auch der Familienangehörigen, wurde schließlich doch einem Treffen mit Herrn Yin Sirong Mitte September zugestimmt. Sie bestätigten, dass Yin Sirong seit seiner Festnahme vor fast zwei Monaten in einen Hungerstreik getreten war.

Mit Hilfe seiner Rechtsanwälte unterbreitete Yin Sirong dem Chongqing Zwangsarbeits-Ausschuss ein offizielles Ersuch, seine Verurteilung zu überprüfen. Zusätzlich legte er ihnen die Vertretungsvollmacht seiner Anwälte für die behördliche Überprüfung vor.

In seinem Ersuch zur behördlichen Überprüfung erklärte Yin Sirong, dass das Urteil keiner rechtsgültigen Verfahrensweise entspreche. Die Zwangsarbeitsmitteilung bezichtigte Herrn Yin, weil er die Lehren von Falun Dafa auf seinem Computer und seinem MP3 und MP4 Spieler besaß. Aber der Besitz elektronischer Speicherdaten mit der Lehre von Falun Dafa erfülle nicht den Tatbestand der Störung der sozialen Ordnung und fällt nicht unter das Gesetz der Zwangsarbeit. Darüber hinaus fördere die Lehre von Falun Dafa Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, nicht aber Gewalt.

Yin Sirong praktiziert Falun Dafa seit 1996. Seit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde er wegen seines Glaubens mehrfach belästigt. Er wurde im Dezember 2000 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und musste nach seiner Entlassung im Jahr 2004 sein Zuhause fluchtartig verlassen, um weitere Schikanen zu vermeiden.

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