Zweijähriges Mädchen weint um seine Eltern

Das kleine Mädchen auf dem Foto heißt Shengguo und ist zwei Jahre alt. Die kleine Shengguo kommt aus einer glücklichen Familie und verlebte ihre ersten Jahre unbeschwert unter der Liebe und Fürsorge ihres Vaters und ihrer Mutter. Jetzt ist es aber anders, die kleine Shengguo weint jeden Tag und sehnt sich danach, dass ihr Vater und ihre Mutter nach Hause zurückkehren.

Shengguos Vater, Herr Tiang Gang und ihre Mutter, Frau Cui Jiglian sind beide Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Qiqihar in der Provinz Heilongjiang. Polizisten der Jiang’an Polizeidienststelle im Bezirk Longsha brachen in Herrn Tians Teeladen ein und inhaftierten ihn am 10. März 2010 ohne rechtliche Begründung. Bei der Kriminalpolizei in Longsha war er zwei Tage lang Verhören und Folter ausgesetzt. Später brachte man ihn in die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Qiqihar und verhörte und folterte ihn wieder eine Woche später.

Die zweijährige Shenguo

Herr Tian Gang, seine Frau Cui Jinglian und ihre Tochter Shengguo

Nachdem Herr Tian im März inhaftiert worden war, verließ Frau Cui zusammen mit ihrer Tochter ihren Heimatort. Am 20. Juli 2010 wurde sie von Zhang Wei, einem Mitarbeiter der Polizeidienststelle in Qiqihar, und Polizisten der Longsha Bezirkskriminalpolizei verhaftet. Damals hatte sie eine Teilzeitbeschäftigung in der Autonomen Region Guangxi. Die Polizisten brachten Frau Cui gewaltsam zurück nach Qiqihar und nahmen dabei keine Rücksicht auf das kleine Mädchen. Noch am selben Tag ihrer Verhaftung bekam die kleine Shengguo eine fiebrige Lungenentzündung.

Frau Cui befindet sich seitdem in der Haftanstalt in Qiqihar. Wir haben erfahren, dass das "Büro 610" in Qiqihar plant, Frau Cui vor Gericht zu stellen.

Seit die Kommunistische Partei China (KPCh) die Verfolgung von Falun Gong begonnen hat, waren Herr Tian und seine Frau mehrfachen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt.

Herr Tian ging im September 1999 nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen, aber er wurde von Polizisten der Tiefeng Polizeidienststelle in Qiqihar inhaftiert. Drei Monate hielt man ihn in der Qiqihar Haftanstalt Nr. 1 fest. Im Juli 2000 wurde er abermals inhaftiert, diesmal von Polizisten der Tiefeng Polizeidienststelle. Daraufhin wurde er zwei Monate in der Qiqihar Haftanstalt Nr. 1 eingesperrt.

Polizisten der Qiqihar Polizeidienststelle brachten Frau Cui Jinglian in das Suanghe Zwangsarbeitslager, wo sie bis Januar 2001 ein Jahr lang festgehalten wurde. Das Gericht in Qiqihar verurteilte sie im Jahre 2002 zu fünf Jahren Gefängnishaft und ließ sie in das Frauengefängnis nach Harbin bringen, wo sie schlimmen Misshandlungen und Folter ausgesetzt war. Sie musste das ganze Jahr über schwere Arbeit verrichten und sich als Gehirnwäsche-Maßnahme täglich Propaganda anhören. Weil sie sich nicht von Falun Gong abwendete, folterten die Wärter sie und stifteten auch Strafgefangene an, auf sie einzuschlagen. Frau Cui trat in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, so dass sie häufig von den Wärtern zwangsernährt wurde.

Die seit elf Jahren währende Verfolgung des Regimes hat unzählige Familien zerbrochen, und diese Tragödie ist immer noch in vollem Gange.

Wir rufen alle Menschen mit Sinn für Gerechtigkeit innerhalb und außerhalb Chinas auf, Herrn Tian und Frau Cui dringend zu retten.

Personen, die an dieser Verfolgung beteiligt waren:

Sun Yu, Leiter der Jiang'an Polizeidienststelle: 86-452-2811460 (Büro)
Ma Wen, Leiter der Jiang'an Polizeidienststelle: 86-452-2791613 (Büro), 86-452-8395388 (Privat)
Li Jiaming, Leiter des "Büro 610" in Qiqihar City: 86-452-2791608 (Büro), 86-452-2791613 (Büro)
Leiter der städtischen Polizei in Qiqihar: 86-452-2891544

Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/9/1/119751.html
Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.ca/mh/articles/2010/8/26/228840.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv