Kreis Bayan, Provinz Heilongjiang: „Was sich Diebe nicht mal trauen, macht die Polizei ohne Skrupel“

Seit dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 wurden aus dem Kreis Bayan, Provinz Heilongjiang, 23 Praktizierende ins Arbeitslager gesteckt, über 50 mindestens einmal festgenommen und inhaftiert. Viele Praktizierende sahen sich gezwungen, ihr Heim zu verlassen und in die Obdachlosigkeit zu gehen. Die Polizei erpresste ebenso willkürlich Geld von Praktizierenden, wobei sich die Gesamtsumme auf ca. 150 000 Yuan (ca. 17 000 Euro) beläuft.

Eine ältere Dame und Praktizierende, Frau Cheng Guilan wurde Anfang 2002 festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis gesperrt. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und nahm ihr einziges Geld von 12 000 Yuan mit, welches sie als Hinterbliebene eines Armeeangehörigen erhalten hatte. Es gab weder Quittung noch irgendetwas anderes. Leute, die davon hörten, sagten: „Was sich Diebe nicht mal trauen, macht die Polizei ohne Skrupel.“

Am 12. Juli 2002 wurde die Praktizierende Dou Lihua von der Polizei von zu Hause entführt und zu 12 Jahren Haft verurteilt. Was das Belastungsmaterial angeht, gab die Polizei zunächst an, sie hätte die Beweise verloren. Später legte die Polizei dem Gericht fabrizierte Beweise vor.

Im September 2002 wurde ein älterer Praktizierender mit Familiennamen Wu aus der Gemeinde Longquan von der Polizei festgenommen, als er gerade im Feld arbeitete. Die Polizei schlug ihn so grausam, dass seine Rippe gebrochen war. Nachdem der Praktizierende ins Untersuchungsgefängnis gesteckt worden war, verlangte die Polizei für die Freilassung von den Angehörigen zunächst 5000 Yuan, später haben sie es auf 2000 Yuan reduziert. Da die Familie sich in Armut befindet, konnte sie keinen Cent der geforderten Summe zahlen. Die Polizei war wütend darüber und sperrte deswegen den Praktizierenden einfach ins Arbeitslager, ohne seiner Familie bescheid zu geben.

Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2003/6/4/51607.html
Original vom 04.06.03
Übersetzt am 04.06.03

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