Eine 60-jährige Einwohnerin der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurde kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Gu Chunying hatte Mitte Juli 2023 mit einem Jungen über Falun Dafa gesprochen. Nachdem die Eltern des Jungen davon erfahren hatten, zeigten sie Gu bei der Polizei an. Infolgedessen wurde sie am 19. Juli 2023 von Liu Fengjun, Zheng Dianwen und Du Yongmei von der Polizeistation Chengbei in ihrer Wohnung verhaftet.
Staatsanwältin Li Qian von der Bezirksstaatsanwaltschaft Acheng rief am 27. Dezember 2023 Gus Anwalt an und teilte ihm mit, dass sie Anklage gegen Gu erhoben und ihren Fall an das Bezirksgericht Acheng weitergeleitet habe. Li beschuldigte Gu nicht nur, mit dem Jungen über Falun Gong gesprochen zu haben, sondern bezog sich auch auf ihre vorherige Verhaftung am 21. Juli 2022, weil Gu auf die Verfolgung aufmerksam gemacht hatte. Damals erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung bei ihr und sie wurde zu fünf Tagen Administrativhaft verurteilt. Wegen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wurde sie von der Haft befreit und freigelassen.
Das Gericht informierte Gus Anwalt am 4. Februar 2024 darüber, dass sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Es ist nicht bekannt, ob jemals ein Prozess stattgefunden hat. Die Richter Liu Weiwei, Wang Jinrong und Chen Yanchun, der Gerichtsschreiber Zhao Hui und die Staatsanwältin Lyu Ying unterzeichneten Gus Urteil.
Zusätzlich zu ihren Verhaftungen in den Jahren 2022 und 2023 war Gu im Jahr 2001 schon einmal verhaftet worden, weil sie für das Recht auf das Praktizieren von Falun Gong in Peking appelliert hatte. Sie wurde fünf Tage lang im Verbindungsbüro von Harbin in Peking festgehalten. Nachdem sie vom örtlichen Polizeichef Li Xifu nach Harbin zurückgebracht worden war, wurde sie für weitere 15 Tage festgehalten und um 6.000 Yuan (etwa 775 Euro) erpresst.
Quelle Minghui.de: https://de.minghui.org/html/articles/2024/2/14/173982.html
Chinesische Version:
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