Frau Wang aus Harbin verbüßte vier Jahre im Gefängnis – ihr persönlicher Bericht

Nachdem sie Briefe an den zuständigen Polizeichef ihres Wohnortes geschrieben hatte, wurde eine Frau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In den Briefen hatte sie ihn aufgefordert, sich nicht länger an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden [1] zu beteiligen.

Frau Wang Wenjuan wohnt in der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjian. Nach ihrer Entlassung am 10. September 2019 berichtet sie hier über die Folter während der Haftzeit.

Zwei Verhaftungen in weniger als zwei Monaten

„Am 9. Juli 2015 stellten meine jüngere Schwester Wang Wenjing, meine Mutter Cheng Yanping und ich eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Staatschef des chinesischen kommunistischen Regimes. Er hatte im Jahr 1999 die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden angeordnet.

Am 22. Juli 2015 verhaftete uns die Polizei. Bei der Durchsuchung unserer Wohnung beschlagnahmten die Beamten meine Falun-Dafa-Bücher, meinen Computer und persönliche Gegenstände.

Meine Mutter wurde bald darauf entlassen. Meine Schwester und ich blieben für weitere 15 Tage in Polizeigewahrsam.

Ende August ging ich wieder zur Polizeiwache Dongfeng. Ich übergab zwei Briefe an den Polizeichef. Er und seine Beamten sollten verstehen, was Falun Dafa ist und warum die Verfolgung rechtswidrig ist – so meine Hoffnung. Außerdem forderte ich ihn auf, mir die von der Polizei beschlagnahmten Gegenstände zurückzugeben.

Wegen dieser Briefe wurde ich am 10. September 2015 erneut verhaftet.

Im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Harbin befahlen mir die Wärter, mich für eine Leibesvisitation zu entkleiden. Tiantian war die Zellenälteste. Sie wies eine Gefangene an, mich zu überwachen, und sagte zu ihr: „Du kannst sie schlagen und sie ohrfeigen, wenn sie ihre Beine kreuzt oder ihre Augen schließt.“

Die Wachen befahlen mir, die Gefängnisregeln zu rezitieren. Ich weigerte mich und musste daraufhin stundenlang hocken. Sie stellten mich auch unter Schlafentzug.

Die Wärter legten einen Zeitrahmen für die Benutzung der Toilette fest. Drei Minuten wurden mir für den Stuhlgang und eine Minute zum Wasserlassen gegeben. Die Häftlinge beobachteten mich, wenn ich mich erleichterte, und zogen mich dann vom Plumpsklo. Bedingt durch die Anspannung konnte ich mich fast zwei Wochen lang nicht entleeren.

Am 19. November 2015 fand der Prozess vor dem Bezirksgericht Shuangcheng statt. Am 29. Dezember 2015 wurde das Urteil gefällt: vier Jahre Gefängnishaft.

Berufungsrichter: „In Berufung zu gehen, ist sinnlos für Sie“

Ich legte beim Mittleren Volksgericht Harbin Berufung gegen das Urteil ein. Zwei Richter des Berufungsgerichts besuchten mich drei Monate später. Sie forderten mich auf, die Berufung zurückzunehmen.

„In Berufung zu gehen, ist für sinnlos für Sie. Wir werden das Urteil sowieso aufrechterhalten. Sie verschwenden nur Ihr Geld“, sagten sie.

„Aber das ist ein unrechtmäßiges Urteil“, antwortete ich.

„Da können wir nichts machen. Das ist die Vorschrift bei allen Falun-Gong-Fällen.“

Nachdem meine Berufung abgelehnt worden war, brachte man mich in das Frauengefängnis Heilongjiang.

Mehrere Wärter zerrten mich in einen dunklen Raum ohne Überwachungskamera und verhörten mich dort. Auf ihre Fragen gab ich keine Antwort, da schlugen sie mich.

Da ich keine Erklärung schreiben wollte, mit der ich auf Falun Dafa verzichtete, beobachteten mich vier Insassen rund um die Uhr. Sie zwangen mich, von 5 bis 21 Uhr regungslos auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Wenn ich meine Augen schloss, eindöste oder mich nach vorne lehnte, schlugen sie mich.

Folterillustration: Auf einem kleinen Hocker sitzen

Ich bekam hohen Blutdruck und Herzrhythmusstörungen.

Vor meiner Freilassung wurde ich gegen meinen Willen gezwungen, meine Unterschrift unter eine vorgefertigte Erklärung zu setzen. In der Erklärung stand, dass ich auf Falun Dafa verzichten würde. Außerdem musste ich einen Gedankenbericht abschreiben, der Falun Dafa verleumdete.“

Am 10. September 2019 wurde Frau Wang Wenjuan freigelassen.

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

Chinesische Version vorhanden

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