Polizei missachtet bei Festnahme und Verurteilung von Frau Zhang Fengying das Gesetz

Am 25. November 2012 wurde Frau Zhang Fengying, eine Falun Gong-Praktizierende aus Changping, Peking, in einem Lebensmittelgeschäft gesetzwidrig festgenommen und fast zwei Monate lang eingesperrt. Am 18. Januar 2013 wurde sie in eine Haftanstalt verlegt. Am Morgen des 22. Januar brachte man sie heimlich in das Tiantanghe Zwangsarbeitslager für Frauen, wo sie gegenwärtig in der vierten Abteilung festgehalten wird.

Frau Zhang befand sich im Frühjahr 1996 in einem angegriffenen Gesundheitszustand. Nachdem sie einige Zeit Falun Gong praktizierte, war sie wieder gesund. Sie folgte den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht und bemühte sich, sowohl im gesellschaftlichen Leben wie auch in ihrer Familie, ein guter Mensch zu sein.

Frau Zhang ging am Morgen des 25. November zu einem Einkauf in den Xiaoxinzhuang Supermarkt und kehrte nicht nach Hause zurück. Am späten Nachmittag suchte sie ihre Familie überall.

Am nächsten Morgen machten ihre Familienangehörigen Nachforschungen im Supermarkt. Die Angestellten erzählten ihnen, dass sich an diesem Tag viele zivilgekleidete Polizeibeamte im Markt aufhielten und Leute festnahmen, die Materialien verteilten. Am Nachmittag entdeckten ihre Angehörigen im Hof der Polizeistation das Fahrrad von Frau Zhang. Sie suchten daraufhin die Polizeibeamten auf und verlangten ihre Freilassung. Der Polizeibeamte Shi Weijun sagte ihnen, dass er sie nicht festgenommen hätte, aber darüber Bescheid wisse. Sie sei bereits am Vortag weggebracht worden. Nach wiederholter Befragung gab er schließlich preis, dass der Beamte Zhang Peng sie festgenommen habe.

Schließlich kam Zhang Peng herein. Die Familienangehörigen stellten ihm weitere Fragen und er antwortete: „Ich habe sie verhaftet. Sie hat uns weder ihren Namen noch ihre Adresse mitgeteilt. Gestern Abend haben wir sie gegen 19 Uhr in die Changping Haftanstalt gebracht.“ Ihre Familie fragte Zhang Peng: „Welches Vergehen hat Zhang Fengying begangen und warum haben Sie sie in die Haftanstalt gebracht?“ Zhang Peng antwortete: „Leute haben uns berichtet, dass sie Falun Gong Materialien verteilt habe.“ Ihre Familienangehörigen fragten: „Haben Sie es selbst gesehen?“ Zhang Peng sagte: „Ich selbst habe es nicht gesehen, doch wir haben einen Zeugen.“ Ihre Angehörigen drängten ihn: „Wer ist der Zeuge? Wo ist der Zeuge?“ Zhang Peng sagte: „Ich kann ihnen nicht sagen, wer der Zeuge ist, wir müssen den Zeugen schützen.“ Als die Familie weitere Fragen nach dem Grund für die Festnahme stellte, antwortete Zhang Peng nur: „Wir haben die Falun Gong Materialien und es gibt Leute, die es gesehen haben.“

Am Morgen des 27. November suchte die Familie von Frau Zhang die zuständigen Beamten in der Haftanstalt Changping auf und wollte dort ihre Freilassung verlangen. Als die Familie in der Haftanstalt eintraf, wurden sie nicht hereingelassen. Nach mehreren Telefonanrufen forderte ein Polizist namens An Jingsheng die Familie an der Tür auf, ein Schriftstück zu unterschreiben. Als die Familie ihn fragte, warum Frau Zhang festgenommen wurde, sagte er: „Das ist nicht mein Fall, ich erledige das für andere. Ich weiß nichts darüber.“ Die Familie weigerte sich wegzugehen und forderte erneut eine Erklärung.

„Wir haben Fragen und jetzt sind Sie mit diesem Fall betraut, deshalb fragen wir Sie.“ An Jingsheng antwortete ärgerlich: „Das interessiert mich nicht, fragen Sie, wen Sie wollen.“

Die Familie von Frau Zhang drängten darauf die zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Sie mussten einige Schwierigkeiten in Kauf nehmen, bis man ihnen schließlich erlaubte, ins Büro zu kommen. Sie verlangten Auskunft darüber, welche Straftaten Frau Zhang begangen habe und warum sie nach ihrer Verhaftung keine Benachrichtigung über ihren Verbleib bekommen hätten. Erst nach einem Tag und einer Nacht der intensiven Suche nach ihr, hätten sie ihren Aufenthaltsort herausgefunden. Ein Polizist mit Nachnamen Tang, rief Yang Xuetao, den Vorsitzenden Richter an.

Yang erklärte am Telefon: „Die Polizeizweigstelle Huoying gab an, jemand habe die Nr. 110 angerufen und gemeldet, dass Frau Zhang Fengying Falun Gong Materialien verteilt habe. Sie wird gemäß der Verordnung Nr. 61 eingesperrt. Wir folgen nur den Anweisungen.“

Am Mittag hieß es dann, jetzt sei Mittagspause, die Familienangehörigen sollten im Vorraum warten. Sie entfernten sich und die Wartenden, einschließlich einer älteren Person und einem kleinen Kind, hörten, wie sie im Sitzungsraum Witze machten.

Am Morgen des 7. Dezembers gingen die Familienangehörigen von Frau Zhang noch einmal zur Huoying Polizeizweigstelle. Sie fragten Zhang Peng, ob sie Frau Zhang in die Changping Haftanstalt besuchen könnten. Außerdem wollten sie vor Ort erreichen, dass die Vorwürfe gegen sie fallen gelassen und sie umgehend freigelassen werde. Der Beamte Liu stritt sich mit den Angehörigen und schickte sie schließlich in das Vernehmungszimmer, anstatt ins Büro. Aber sie ließen sich nicht einfach abwimmeln und erklärten ihm: „Wir sind hierhergekommen, um mit den zuständigen Personen zu reden.

Wir haben nichts getan, was sollten wir im Vernehmungszimmer.“ Daraufhin behandelte sie dieser Polizist ein wenig freundlicher.

Am Morgen des 25. Dezember 2012 sprach die Familie noch einmal in der Haftanstalt vor. Der Pförtner verwehrte ihnen den Einlass. Als sie daraufhin die zuständige Person anriefen, wurde das Telefon nicht abgenommen.

Die Familienangehörigen von Frau Zhang hielten sie noch eine Zeit lang im Eingangsbereich auf und fanden schließlich heraus, dass die Untersuchungsrichter bereits am 15. Dezember den Antrag gestellt hatten, Frau Zhang Fengying zu Zwangsarbeit zu verurteilen. Vor dem Treffen mit ihrem Anwalt am 17. Dezember wusste sie nicht, dass sie das Recht hatte, eine Haftbefreiung zu beantragen. Weder die Untersuchungsrichter, noch die zuständigen Personen der Haftanstalt oder das Rechtsdezernat hatten sie auf diese rechtliche Möglichkeit hingewiesen. Am 20. Dezember erhielt sie dann mündlich die Auskunft, dass sie diesen Antrag stellen könne, was sie sofort nachholte. Es ist nicht bekannt, ob ihr Antrag aufgenommen und weiterbearbeitet wurde. Am 25. Dezember erhielt sie dann den Bescheid, dass ihr Antrag abgewiesen wurde.

Ihr Anwalt stellte am 28. Dezember noch einmal den Antrag, seine Mandantin Frau Zhang zu besuchen. Der zuständige Sekretär teilte ihm mit, dass sie sich in der Haftanstalt befinde und ihr Fall vom Justizdezernat bearbeitet wurde; sie sei bereits zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden und werde schon bald dorthin verlegt. Sie würden nur noch die Originalschrift des Urteils abwarten und dann käme Frau Zhang umgehend ins Zwangsarbeitslager. Die unterschiedlichen Rechtsdezernate schickten die Familienangehörigen überall herum, aber egal wo sie auch vorsprachen, niemand gab ihnen eine zuverlässige Information über ihre derzeitige Situation.

Die zuständigen Beamten der Changping Haftanstalt stellten später fest, dass ihre Namen auf der Täterliste der Minghui Webseite veröffentlicht waren und vermuteten, Frau Zhang Fengying habe sie dorthin geschickt. Sie drohten ihr, ganz gleich, wer kommen werde, sie würden sie nicht freilassen.

Am Morgen des 22. Januar 2013 wurde Frau Zhang heimlich von der Changping Haftanstalt in das Tiantanghe Zwangsarbeitslager für Frauen im Bezirk Daxing von Peking überführt, wo sie derzeit in der vierten Abteilung festgehalten wird. Erst als ihre Angehörigen Kleidung in die Haftanstalt brachten, erfuhren sie von ihrer Verlegung.

Die Erfahrungen von Frau Zhang Fengying und ihren Familienangehörigen mit der Polizei, machen deutlich, dass viele Polizisten heute in Festlandchina von der KPCh so sehr manipuliert wurden, sodass sie ihr menschliches Gewissen verloren haben. Sie wissen ganz genau, dass sie gegen das Gesetz handeln, dennoch unterstützen sie die KPCh bei der Verfolgung von Falun Gong- Praktizierenden und unterdrücken aus Eigeninteresse gute Menschen.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2013/3/3/138353.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2013/2/22/从绑架劳教张凤英看警察被中共洗脑后的邪恶-270291.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv