Falun Gong Informationszentrum Deutschland: NEWSLETTER vom 15.10.2001

1. Inhaftierte erst halbtot entlassen – Polizei wäscht sich die Hände in Unschuld

2. Erneute Vertuschung von Folterspuren durch vorgetäuschten „Selbstmord“

3. Während Polizeirazzia stürzte ein Falun Gong-Praktizierender aus einem Gebäude und starb

Inhaftierte erst halbtot entlassen – Polizei wäscht sich die Hände in Unschuld

Vier weitere Falun Dafa- Praktizierende sind auf grausame Weise in Polizeihaft gestorben. Diese Todesfälle wurden erst jetzt, ca. 6 Monate bis ein Jahr später, bekannt. Nachrichten wie diese fallen in China unter strikte Informationssperre und werden von Praktizierenden häufig unter größtem persönlichen Risiko außer Landes geschmuggelt; wie diese Beispiele zeigen, ist das oft nur mit erheblicher Verzögerung möglich.
Herr Li Shiyou, 72 Jahre alt. Er wurde im Juni 2000 von Peking aus in die Haftanstalt Henyang eingewiesen. Wie Augenzeugen berichteten, wurde er dort auf Anordnung des Wachpersonals von kriminellen Häftlingen so brutal zusammengeschlagen, dass sein Körper von Wunden und blauen Flecken bedeckt und ganz geschwollen war. Als erkennbar wurde, dass Herr Lian seinen Verletzungen zu erliegen drohte, wurde er in aller Eile entlassen. Er starb zu Hause – zwei Tage später.
Frau Pei Ouhua, 56 Jahre alt, Buchhalterin. Im Oktober 1999 ging sie nach Peking. Sie wurde später zurück nach Hunan gebracht und dort in der Baishajou-Haftanstalt eingesperrt. Polizisten traten ihr in den Unterleib bis sie niederfiel und nicht mehr in der Lage war, aufzustehen. Daraufhin brachte man sie nach Hause, wo sie kurz darauf verstarb.
Eine unbekannte Frau bei Zwangsernährung erstickt. Bereits Ende Januar/Anfang Februar dieses Jahres erstickte eine mit namentlich nicht bekannte Praktizierende, die sich im Arbeitslager im Hungerstreik befand, bei dem Versuch der Lagerleitung, sie zwangsweise zu ernähren. Hierbei handelt es sich um das Baimalong Arbeitslager in Zhuzhou, in der Provinz Hunan zur Zeit des chinesischen Neujahrfestes. Einzelheiten über ihren Tod wurden von der Lagerleitung strikt geheimgehalten.
Die hier aufgeführten drei Falun Gong-Praktizierenden kamen in der südlichen Provinz von Hunan ums Leben. Die zuständigen Behörden verweigerten jegliche Stellungnahme.
Vermutlicher Foltertod des Herrn Yan im Dezember 2000 im Psychiatrischen Krankenhaus, Baiyun. Er war zusammen mit seiner Mutter, seiner Schwester und seinem acht Monate alten Neffen nach Peking gegangen, um dort friedlich und dem Gesetz entsprechend eine Bittschrift an die chinesische Regierung einzureichen. Sie alle wurden zusammen mit Dutzenden anderer Praktizierender festgenommen. Augenzeugen berichteten, dass sie in der Haftanstalt sehr schlecht behandelt wurden. Viele Praktizierende protestierten dagegen, indem sie in Hungerstreik traten. Herr Yan wurde später in die Psychiatrie eingewiesen, wo er, Berichten zufolge, zu Tode gefoltert wurde. Es ist davon auszugehen, dass auch einige seiner Familienmitglieder gefoltert und möglicherweise ebenfalls ermordet wurden.

Erneute Vertuschung von Folterspuren durch vorgetäuschten „Selbstmord“

Nach Angaben chinesischer Quellen starb eine 32-jährige Frau nach 6 Tagen Gefangenschaft und Folter. Sie war von der Polizei aus ihrem Dorf im Nordosten Chinas abgeholt worden, weil sie sich geweigert hatte, eine Erklärung mit dem Verzicht auf ihren Glauben an Falun Gong zu unterschreiben. Die Nachricht von ihrem Tod erreichte das Falun Dafa Informationszentrum unmittelbar vor dem Chinesischen Nationalfeiertag am 1. Oktober.
Frau Yu Xiuling, 32 Jahre alt, Bewohnerin aus dem 7. Block des Dorfes Qichengzi (Stadt Damiao, Bezirk Chaoyang, Provinz Liaoning) wurde von Beamten des Sicherheitsbüros des Bezirks Longcheng am 14. September 2001 aus ihrem Haus abgeholt, weil sie Falun Gong praktizierte. Sie wurde in die Haftanstalt Shijiazi eingewiesen.
Nach sechs Tagen Haft, am 19. September um 8 Uhr morgens, wurde Frau Yu aus der Haftanstalt Shijiazi zum Unterbüro für Öffentliche Sicherheit im Distrikt Longcheng gebracht. Dort versuchte die Polizei sie zu zwingen, sich vom Praktizieren des Falun Gong loszusagen und die Quellen des gedruckten Materials preiszugeben, in welchem Chinas Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden dargestellt wird. Praktizierende und Unterstützer von Falun Gong verbreiten Flyer und anderes Dokumentationsmaterial über die Verfolgungskampagne in China, um der von staatlich kontrollierten Medien verbreiteten auf Unwahrheit beruhenden Propaganda entgegenzuwirken. Frau Yu verweigerte die Auskunft über die Herkunft des Materials.
Eine ausländischen Quelle berichtet, dass die Offiziere Huang und Sun von der Abteilung für politische Sicherheit während der Vernehmung bis 21 Uhr ununterbrochen auf Frau Yu einschlugen. Nach 13 Stunden brutaler Folter, mit Handschellen an eine Heizung gekettet, umgeben von Polizisten, die immer wieder auf sie einschlugen, war Frau Yu ihrem Ende nahe. Eine Person schlug vor, sie in ein Krankenhaus zu bringen, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Doch ein anderer Beamter sagte: „Bringt sie nicht ins Krankenhaus, falls sie nicht mehr zu retten ist, wird es für uns schwierig sein, eine Erklärung zu finden.“
Um ihr Verbrechen zu vertuschen, warfen die Offiziere Huang und Sun die noch am Leben befindliche Frau Yu Xiuling aus dem Fenster des vierten Stockes, worauf sie an ihren Verletzungen starb. Ihr Körper wurde schnellstens noch am selben Tag um Mitternacht zur Einäscherung gebracht.
Herr Feng Dianxiang, ihr Ehemann, erhielt von der Polizei die Nachricht, dass seine Frau durch einen „Sprung von einem Gebäude“ gestorben sei. Er erhielt die Erlaubnis, ihren Leichnam kurz zu sehen. Er konnte erkennen, dass ihre Arme gebrochen waren, ihr Gesäß war blau und schwarz gefärbt. Ihm wurde jedoch keine Zeit gelassen, ihre Wunden näher zu untersuchen, da die Beamten den Leichnam noch am selben Abend einäschern lassen wollten. Die Beamten Huang und Sun erklärten ihm gegenüber: „Es steht ihnen frei ein Verfahren einzuleiten, wo auch immer sie wollen. Wir haben die Anordnung von ‚Oben’, dass beim Umgang mit Falun Gong-Praktizierenden keine Maßnahme als überzogen anzusehen ist.“ Die Polizei von Chaoyang bezeichnete von Frau Yu&#039 Tod wieder als „Selbstmord“.

Während einer Polizeirazzia stürzte ein Falun Gong-Praktizierender aus einem Gebäude und starb

Während einer Polizeirazzia am 29. September starb ein 34-jähriger Falun Gong- Praktizierender aus Chengdu, Provinz Sichuan, nach einem Sturz aus dem Fenster seiner Wohnung im 6. Stock.
Zhou Yong war technischer Leiter einer Firma für Luftdruckmaschinen in Chengdu. Er hatte die chinesische Regierung wegen ihrem aggressiven Vorgehen gegen Falun Gong kritisiert. Als die Polizei seine Wohnung durchsuchte, stürzte er unter ungeklärten Umständen aus dem Fenster. Die Polizei behauptet, Zhou sei „gesprungen“. Das ist das sechste Mal, innerhalb von sechs Wochen, dass von der Polizei behauptet wird, dass ein Falun Gong-Praktizierender unter ihrer Aufsicht durch einen „Fall“ oder „Sprung“ von einem Gebäude gestorben sei.
Zhous Frau, Chen Ying, wurde nach dem Vorfall von der Polizei mitgenommen. Niemand hat seitdem etwas von ihr gehört. Polizeibeamte in Chengdu bestätigten Zhous Tod, weigerten sich aber, auf die näheren Umstände einzugehen.

Die Gesamtzahl der dokumentierten Todesfälle während der Verfolgung von Falun Gong in China ist auf 295 gestiegen. Aus regierungsinternen Quellen in China wird von mehr als 1.000 Toten ausgegangen. Seit der kommunistische Parteichef Jiang Zemin die friedliche, spirituelle Bewegung im Juli 1999 verbot, wurden mehr als 100.000 Falun Gong Praktizierende unrechtmäßig verhaftet und eingesperrt. Mindestens 20.000 wurden ohne Gerichtsverfahren in Arbeitslager gesteckt, und mehrere Tausend wurden widerrechtlich in Psychiatrien gebracht, wo sie Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Frau Waltraud Ng Tel.: 06201-15672, Mobil: 0173-3135532 oder Frau Lei Zhou Mobil: 0179-2210009

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