Provinz Hebei: Dorf steht auf für Gerechtigkeit: 1.900 Personen fordern sofortige Freilassung ihrer rechtswidrig inhaftierten Mitbürgerin

1.900 Dorfbewohner von Nanguan zeigten ihre Unterstützung: Sie unterschrieben eine Petition, in der sie die sofortige Freilassung von Frau Feng Wenzheng forderten.

Agenten der kommunistischen Partei Chinas (KPCh) hatten Feng (55) am 19. September 2007 verhaftet, weil sie mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen hatte. Das Regime verurteilte sie mittels gefälschter Beweise zu sieben Jahren Gefängnishaft. Feng ist eine Bäuerin aus dem Bezirk Li, Provinz Hebei.

1.900 Menschen unterzeichnen Petition für Feng

Mitstreiterinnen verhaftet, Wohnungen gewaltsam durchsucht

Fengs Mitstreiterinnen Cui Shumei und Cui Xiaoxian wurden ebenso verhaftet. Eine Gruppe behelmter Polizisten sperrte am nächsten Tag die Straße ab und durchsuchte gewaltsam ihre Wohnungen. Sie beschlagnahmten eine TV-Anlage einen DVD-Player und 1.000 Yuan Bargeld. An der Aktion beteiligt waren der Chef der Staatsicherheitsabteilung des Bezirks Li, Wang Junchang und Polizisten der nahegelegenen Polizeibehörde.

Verschwörung auf allen Ebenen

Verschiedene Regierungsbehörden verschworen sich, um Feng und ihre Mitstreiterinnen zu verurteilen. So arbeiteten der Kreisparteileiter des Bezirks Li, Lu Kunli, der stellvertretende Kreisparteileiter, Ning Hongmao, der Direktor des Komites für Recht und Politik, Ma Yimin und der Chef des Büros 610 zusammen und befahlen der Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Revisionsgericht Baoding, Cui Xiaxian und Cui Shumei zu je drei Jahren und Feng zu sieben Jahren zu verurteilen. Ihnen wurde zur Last gelegt, „sie hätten die Organisation eines Kultes genutzt, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern“ und sie wurden dann ins Frauengefängnis Shijiazhuang gebracht.

Während Feng noch immer im Gefängnis sitzt, wurden ihre Mitstreiterinnen inzwischen entlassen. Fengs Mann und ihr Kind vermissen sie sehr.

Gefälschte Beweise

Die bei den Gerichtsverhandlungen am 24. November 2007 und 24. Dezember 2007 präsentierten Beweise waren meist fehlerhaft, zusammengebastelt und wiedersprachen den Fakten:

– Die Polizei zeigte bei der Hausdurchsuchung keinen Durchsuchungsbefehl vor. Zwar legten die Polizisten während der Gerichtsverhandlung den Durchsuchungsbefehl „Nr. 38 des Bezirks Li“ vor, diesen hatte die Verteidigung jedoch nie zuvor gesehen.

– Die von der Polizei vorgelegten „Tatortfotos“ zeigten nicht Fengs Wohnung. Man sah darauf lediglich eine durchsuchte Wohnung. Auch das Datum war falsch (Mai 2008 anstatt September 2007)

Fengs durchsuchte Wohnung. Achten Sie auf den Betonboden. Die von der Polizei als Beweismittel eingereichten Fotos zeigten einen Fliesenboden.

– Angeblich sollte Cheng Yongbo aus dem Dorf Huagong, Bezirk Li die Praktizierenden bei der Staatsicherheit angezeigt haben. Die Anwälte und das Dorfkomitee Huagang stellten bei einer Untersuchung jedoch fest, dass diese Person nicht existiert.

– Die weiteren verhörten Zeugen waren parteiisch. Sie waren alle an der Durchsuchung beteiligt gewesen. Dazu zählten der stellvertretende Chef Guo Hui, der stellvertretende Chef des Büros 610 Xu Yonggang und der Büro 610 Mitarbeiter Cui Xinjun.

– Die Polizisten händigten den Praktizierenden Feng Wenzheng und Cui Shumei keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände aus. Die Polizisten listeten bei Cui Xiaoxians Durchsuchung Gegenstände auf, die gar nicht beschlagnahmt wurden. Es wurden nur Bücher und leere DVD-Hüllen beschlagnahmt. Die Sachen passten in zwei Plastiktaschen, Cuis Mann hatte gegengezeichnet. In der Gerichtsverhandlung legte die Polizei jedoch eine Liste vor, nach der 370 DVDs, 50 Kisten mit Kassetten, 30 Ausgaben von Minghui Weekly, 5 Exemplare eines Vortrages des Begründers von Falun Gong, 7 Zhuan Falun, 247 Flyer und 100 Exemplare der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“ aufgeführt wurden. Als die Angehörigen die Vorlage der Originalliste forderten, konnte das Gericht nichts vorzeigen.

– Frau Cui Xiaoxian, Frau Cui Shumei und Frau Feng wurden fünfmal verhört. Die als Beweis vorgelegten Verhör-Protokolle wurden jedoch weder vom Verhörpersonal noch von den Praktizierenden unterschrieben, was gegen Verordnung Nr. 57 des Verfahrens bei Strafsachen verstößt, welche von der Polizei zu beachten ist.

– Der Staatsanwalt änderte die Beweislage. Er gab zu, er hätte sich in der Anzahl der beschlagnahmten DVDs geirrt. Es seien 317 DVDs statt 370 gewesen. So etwas hatte es vor Gericht nie zuvor gegeben. Warum geschah dies in dieser Verhandlung? Als ein Praktizierender nachfragte, warum der Richter so verfahre, antwortete dieser: „Es ist egal, wie wir in diesen Fällen verfahren, die Entscheidung wurde längst gefällt.“

Die Praktizierenden verstießen nicht gegen geltendes Recht. Die von der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit erlaubt ihnen über Falun Gong zu sprechen. Auch das Erstellen und Verteilen von Informationsmaterial verstößt gegen kein Gesetz. Die im Gericht präsentierten Beweise beweisen daher viel mehr die Unschuld der Praktizierenden und zeigen die eklatante Missachtung jeder Rechtsstaatlichkeit während des Gerichtsverfahrens auf.

Verteidigung verblüfft Richter und Staatsanwalt

Während eines geheimen Treffens am 21. Dezember 2007 wurde entschieden, dass die Gerichtsverhandlung vom 26. Dezember 2007 auf den 24. Dezember verlegt werden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden sollte. Das Gericht wollte die Praktizierenden unbemerkt verurteilen und dann wegschaffen, ohne das jemand Wind davon bekäme.

Die Angehörigen wurden über die Verhandlung nicht informiert. Als die Anwälte am Tag der Verhandlung trotzdem auftauchten, erwischten sie das Gerichtspersonal eiskalt. Als die Anwälte Kopien der Fallakten einforderten, rief man die Polizei in den Gerichtssaal. Den Anwälten wurde erklärt, der Kopierer sei kaputt. Einen eigenen Drucker mitzubringen wurde ihnen nicht gestattet. Der Grund? Das Gericht war sich im Klaren darüber, dass die Akten voller Fehler und voller gefälschter Dokumente waren und wollte verhindern, dass man diese Tatsache gegen sie verwendete. Die Anwälte wollten dann einige Akten per Hand abschreiben. Man ließ sie gewähren. Die Anwälte fanden zahlreiche Fehler und Lücken in den Akten.

Die erste Verhandlung begann um 9:30 Uhr. Gleich nach der Eröffnungsrede des Staatsanwalts, führten die drei Praktizierenden aus: „Die dem Gericht vorgelegten Beweise sind gefälscht. Wir folgen den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht und versuchen gute Menschen zu sein. Wir haben nichts Falsches getan. Man soll uns sofort und bedingungslos freilassen.“

Als die Anwälte ihre Argumente vortrugen, hörte jeder im Gerichtsaal aufmerksam zu. Der Richter nickte oft mit dem Kopf. Da die Polizeibehörde das Datum der Durchsuchungen und die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände durcheinander gebracht hatte, konnte sich der Staatsanwalt keinen Reim auf die Daten machen, was ihn sehr verwirrte. Als ihn der Richter fragte, was los sei, wusste er nicht, was er darauf antworten sollte. Er blätterte die Seiten durch und sagte dann mit bebender Stimme: „Was ist passiert? Warum?“

Die Verhandlung ging bis in den Mittag hinein. Die Richter hatten den Ausführungen der Anwälte nichts entgegenzusetzen. Einige bewunderten sogar die Ausführungen der Anwälte und das mutige Verhalten der Praktizierenden. Der Richter vertagte schließlich die Verhandlung.

Hintergrund zu Frau Feng

Feng wurde im Dorf Nagang, Verwaltungsbezirk Chengguan, Bezirk Li, geboren und war lange Zeit in schlechter körperlicher und seelischer Verfassung. Jahrelang litt sie unter bronchialen Beschwerden, Atmungsschwierigkeiten, tränenden Augen und einer laufenden Nase. Als sich die Situation noch weiter verschlechterte, musste sie vier Tage lang an einem Tropf hängen. Aufgrund eines Geschwürs am Fuß konnte sie kaum laufen. Als ihr Sohn verstarb, war sie stark traumatisiert, sehr durcheinander und brach fast zusammen. Da sie den Verlust kaum verarbeiten konnte, befand sie sich in schlechter emotionaler Verfassung.

Als Feng anfing, Falun Gong zu praktizieren, erlangte sie ihre Gesundheit zurück und entwickelte wieder eine positive Einstellung zum Leben. Sie richtete ihr Leben nach den Werten Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht aus, ihre Stimmung verbesserte sich und sie stritt nicht mehr mit anderen, sondern dachte stets zuerst an ihre Mitmenschen.

An der Verfolgung beteiligt:
Zhang Yuexian (张跃贤), Direktor des Büros 610 des Bezirks Li: 86-13633228299, +86-312-6211103, +86-312-6215541, +86-312-6235800

Tian Jun (田 钧), Kreisparteileiter des Bezirks Li: +86-312-6232111, +86-312-3035879, 86- 13700326666

Polizeibehörde des Bezirks Li: +86-312-6211417, +86- 312-6226166, +86-312-6225113, +86-312-6239618

Liu Yannong (刘艳 浓), Chef der Polizeistation Chengguan: 86 – 13903122180

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2014/1/26/144595.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2013/12/12/河北农妇遭冤狱五年-民众签名呼吁释放-283865.html

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