Mitglieder des EU-Parlaments unterstützen Falun Gong-Praktizierende im ‚Menschenrechtsfall von Heilongjiang‘

Über 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments schickten am 3. Februar ein gemeinsames Schreiben an den chinesischen Botschafter in Deutschland, an Ortsgerichte in der Provinz Heilongjiang und an das Provinzbüro 610, um die Freilassung von vier Falun Gong-Praktizierenden zu fordern, die im März 2014 verhaftet worden waren.

In dem Brief wurden auch die rechtswidrigen Vorgehensweisen der Ortsgerichte und Polizeibehörde verurteilt. Außerdem wurde von den Provinzbehörden gefordert, das Urteil der rechtswidrigen Verhandlung außer Kraft zu setzen. Die letzte Anhörung hatte am 8. Januar 2015 stattgefunden. Das Urteil wurde nicht veröffentlicht.

Die vier Praktizierenden waren zusammen mit vier Anwälten verhaftet worden, als sie sich in einem Hotel in Jiansanjiang in der Provinz Heilongjiang trafen, um Mittel und Wege zur Rettung von anderen Praktizierenden zu besprechen, welche in der Gehirnwäsche-Einrichtung Qinglongshan eingesperrt waren. Diese Gehirnwäsche-Einrichtung ist offiziell als „Rechtserziehungszentrum Landwirtschaftsbetrieb Jiangsanjiang“ bekannt. Die Anwälte wurden alle Mitte April freigelassen, doch die vier Praktizierenden befinden sich immer noch in Haft.

Professor Dr. Klaus Buchner, MEP, der maßgeblich an diesem gemeinsamen Schreiben beteiligt war, verurteilte zusätzlich die Verfolgung am 5. Februar öffentlich auf seiner Facebook-Seite:

„Die mehr als 15 Jahre andauernde Verfolgung von Falun Gong und die systematische Organentnahme an Falun Gong-Praktizierenden durch die Kommunistische Partei Chinas hat nicht nur die in der chinesischen Verfassung geschützte Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und andere Grundrechte erheblich verletzt, sondern auch gegen die von China ratifizierten Konventionen, u.a. die UN-Antifolterkonvention, verstoßen.“

Dies war nach einer früheren Facebook-Bekanntmachung am 7. Januar 2015 das zweite Mal, dass Herr Dr. Buchner seine Unterstützung für Falun Gong bekundete. In seiner Februar-Mitteilung fuhr der Politiker fort:

„Um das Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Art. 7 IStGH-Statut und den Völkermord an Falun Gong-Praktizierenden gemäß Art. 6 IStGH-Statut zu beenden, wurde die Resolution 2013/2981 (RSP) zu Organentnahmen in China am 12.12.2013 im Europäischen Parlament in Straßburg beschlossen. Sie fordert die chinesische Kommunistische Partei auf, alle inhaftierten Falun Gong- Praktizierenden sofort freizulassen und die Organentnahme an Falun Gong-Praktizierenden und anderen gewaltlosen politischen Gefangenen und Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten unverzüglich einzustellen.“

Screenshot der Facebook-Meldung von Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europa-Parlaments.

Der gemeinsame Brief vom 3. Februar wurde an Botschafter Shi Mingde von der chinesischen Botschaft in Deutschland, an Zhang Dejiang, den Vorsitzenden des Volkskongresses der Kommunistischen Partei Chinas, an Zhou Qiang, den Chef des Obersten Gerichtshofs, an Wang Xiankui, den Sekretär des KPCh Provinzkomitees Heilongjiang, an Gu Songhai, den Direktor des Büros 610 der Provinz Heilongjiang, an Zhang Shuyuan, den Direktor des Hohen Gerichts der Provinz Heilongjiang und an Fu Wen, den Leiter des Landrückgewinnungsgerichtes Jiangsanjiang geschickt.

Im Einzelnen wurden in dem Schreiben vom 3. Februar folgende Forderungen gestellt:

1. Sofortige Freilassung der vier Falun Gong-Praktizierenden Shi Mengwen, Wang Yanxin, Li Guifang und Meng Fanli, die seit der Verhaftung im März 2014 eingesperrt sind.2. Garantie der Freiheit und Unversehrtheit dieser vier Falun Gong-Praktizierenden, ihrer Familienangehörigen und ihrer Verteidiger.3. Die Anwaltslizenzen der Verteidiger dürfen nicht eingezogen werden.4. Sofortige Freilassung aller Falun Gong-Praktizierenden, die in der Provinz Heilongjiang eingesperrt sind.5. Die Entscheidung des Landrückgewinnungsgerichtes Jiangsanjiang soll aufgehoben werden.6.Untersuchung der rechtswidrigen Handlungen des Landrückgewinnungsgerichtes Jiangsanjiang, der Staatsanwaltschaft der Landrückgewinnung und des Büros für Öffentliche Sicherheit Jiangsanjiang

In Bezug auf die rechtswidrige Verhandlung der vier Falun Gong-Praktizierenden beim Landrückgewinnungsgerichtes Jiangsanjiang kommunizierte Herr Dr. Buchner am 8. Januar 2015 mit dem Botschafter Yang Yangi von der Chinesischen Vertretung bei der EU. Außerdem bekundete er seinen Protest gegenüber dem kommunistischen Regime auf seiner Facebook-Seite.

In einem Text mit dem Titel „Brennpunkt China“ schrieb er auf Facebook:

„Die Falun Gong Praktizierenden werden von der chinesischen Regierung aufgrund ihres Glaubens verfolgt, eingesperrt und ihre Anwälte sogar vorrübergehend festgehalten und gefoltert. Den Gläubigen ist die in der Verfassung Chinas festgeschriebene Glaubensfreiheit zu gewähren.“

In Bezug auf die Hasspropaganda und die Ermordung von Praktizierenden wegen ihrer Organe wies Herr Dr. Buchner darauf hin, dass Propaganda den Weg für die Verfolgung von Falun Gong durch das Regime ebne. Sie sei eine der bösartigsten Methoden von totalitären und autoritären Regimen. Die Unterdrückung beträfe viele Menschen, sogar ganze Religionsgruppen oder die Bevölkerung des Landes. Die Europäer müssten etwas unternehmen, meinte Buchner.

Herr Buchner wies auch darauf hin, dass er und andere Mitglieder des Europa-Parlaments die Entwicklung des Falles verfolgen und weiterhin versuchen würden, die Falun Gong-Praktizierenden zu retten und deren Anwälte zu unterstützen.

Zusammenfassung des „Menschenrechtsfalls Heilongjiang“

Dieser März-Fall ereignete sich im Umfeld der Gehirnwäsche-Einrichtung Qinglongshan. Laut Wang Quanzhang gibt es hunderte von ähnlichen schwarzen Gefängnissen oder außergesetzlichen Hafteinrichtungen in China. Solche Einrichtungen hielten sich jahrelang bedeckt und ersetzten wirksam die Zwangsarbeitslager, die 2013 offiziell geschlossen wurden.

Die vier Menschenrechtsanwälte, die nunmehr in der Gehirnwäsche-Einrichtung Qinglongshan eingesperrten Falun Gong-Praktizierenden und die Angehörigen der Praktizierenden begaben sich am 20. März 2014 zu dieser Gehirnwäsche-Einrichtung. Ihnen wurde der Zutritt verweigert und neben dem Eingang forderten sie rufend die Freilassung der inhaftierten Praktizierenden.

Am nächsten Tag wurden die Anwälte und sieben Praktizierende festgenommen, als sie sich in einem örtlichen Hotel trafen. Vier von diesen sieben Praktizierenden befinden sich seither in Haft.

Die Anwälte wurden in der Haft gefoltert: Die Polizei verprügelte Anwalt Tang Jitian und andere, was zu insgesamt 24 gebrochenen Rippen bei den vier Anwälten führte. Drei Falun Gong-Praktizierende wurden an den Rand des Todes gefoltert.

Wang Yu, Zhang Weiyu und sechs weitere Anwälte vertraten die vier Praktizierenden ungefähr ein Jahr lang. Sie erlebten Schikanen und Störende Eingriffe, während sie versuchten, ihrer Pflicht als Verteidiger nachzukommen.

Die vier Falun Gong-Praktizierenden, die im März verhaftet wurden, befinden sich immer noch in Haft und wurden vor kurzem vor Gericht gestellt.

Die acht Anwälte haben gegen die geheimen Verhandlungen protestiert und Klagen eingereicht beim Hohen Gericht der Provinz Heilongjiang, der Provinzstaatsanwaltschaft, der staatsanwaltlichen Abteilung der Landrückgewinnung, dem Landrückgewinnungsgericht und dem Volkskongress der Provinz Heilongjiang.

Die Anwälte Wang Yu und Zhang Weiyu protestieren vor dem Landrückgewinnungsgericht Jiansanjiang wegen ihres Rechts auf Verteidigung der Falun Gong-Praktizierenden.

So weit haben sich über 60 Anwälte in China der Rechtsunterstützungsgruppe Jiansanjiang angeschlossen, die den Anwälten und Familienangehörigen rechtliche Unterstützung gewährt. Die Gruppe fordert eine Beendigung der unrechtmäßigen Verhandlungen und eine Aufhebung der Entscheidung des Landrückgewinnungsgerichts.

Vier Familienangehörige von den Praktizierenden und die Anwälte Gong Xiangdong und Zhang Weiyu versuchten, die vier Praktizierenden am 28. Januar 2015 im Untersuchungsgefängnis Jiansanjiang zu besuchen, ihr Gesuch wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen wurden sie von Polizisten nach Anweisung des Leiters des Untersuchungsgefängnisses geschlagen und beschimpft.

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