Provinz Yunnan: Drei Praktizierende aus der Stadt Yuxi zu Gefängnis verurteilt

Die Falun Gong-Praktizierenden Deng Cuiping, Li Qiongzhen, Pu Zhiming, Li Li und Qing Liyuan standen am 16. Februar 2017 vor dem Bezirksgericht Ershan. Deng wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, Li Qiongzhen zu vier Jahren und Pu zu drei Jahren mit fünf Jahren Bewährung.

Li Li und Qing wurden nicht verurteilt.

Die Verhandlung begann um 9:00 Uhr und endete um 16:00 Uhr.

Li Qongzhens Anwalt, Wen Haidong, befragte Richter Bai Weiliang, warum er ins Untersuchungsgefängnis gegangen sei und Li unter Druck gesetzt habe, sich schuldig zu bekennen. Warum habe er sie zwingen wollen, ihren Anwalt zu entlassen? Der Anwalt und der Richter stritten heftig, weshalb das Gericht zwei Mal eine Pause anordnete.

Der Anwalt betonte, dass es kein Gesetz in China gebe, dass das Praktizieren von Falun Gong für rechtswidrig erkläre.

Die Praktizierenden standen unter der Anklage „Widerstand gegen die Justiz“, eine gängige Anklage gegen Falun Gong-Praktizierende. Dengs Anwalt Sun Dianujun machte darauf aufmerksam, dass Deng nichts gegen die Justiz unternommen habe und dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht mit den Aktivitäten der Praktizierenden übereinstimme.

Deng berichtete dem Gericht, dass das Praktizieren von Falun Gong ihre Gesundheit sehr verbessert habe. Seitdem sie den Dafas Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht folge, sei sie viel zufriedener und füge keinem anderen Schaden zu. Auch betonte sie, dass es kein Verbrechen sei, gut zu sein. Auch das Praktizieren von Falun Gong sei keine Verbrechen.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2017/3/12/162474.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/3/2/云南玉溪市邓翠苹、李琼珍被非法判刑-343741.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv