Presseerklärung der GfbV: Appell an den Bundeskanzler: Statt Leisetreterei in China Menschenrechte einfordern!

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Freitag an Bundeskanzler Gerhard Schröder appelliert, bei seinem Besuch in China dem Beispiel von Bundespräsident Johannes Rau zu folgen und in deutlichen Worten mehr Respekt gegenüber Menschenrechten zu fordern.

Bislang hat der Bundeskanzler bei seinen vier China-Reisen in den vergangenen fünf Jahren die katastrophale Menschenrechtslage weitestgehend ignoriert, kritisierte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Statt Chinas Machthaber auf ihre Verpflichtungen gemäß internationaler Menschenrechts-Konventionen hinzuweisen, hat Schröder ihre Bedeutung nur vor ausgewählten Studenten betont. Solche Alibi-Veranstaltungen dienten mehr der heimischen Presse als der Verbesserung der Menschenrechtslage in China.

Der Bundespräsident jedoch hat bei seiner China-Reise im September 2003 eindrücklich gezeigt, dass deutsche Politiker auch aktiv für Menschenrechte in China eintreten können, ohne die diplomatische Etikette zu verletzen.
Der Staatsmann Schröder wird sich daran messen lassen müssen. Der Bundeskanzler reist am Montag nach China.

Menschenrechtsverletzungen dürften nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, sagte Delius. Es gehe nicht an, dass afrikanische Habenichtse, wie Zimbabwe abgestraft würden, wirtschaftlich potentere und politisch bedeutendere Staaten wie China aber von offener Kritik verschont blieben. Leisetreterei zahle sich für die Menschenrechte nicht aus und sei angesichts der anhaltenden Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten und der chinesischen Demokratiebewegung unverantwortlich.

Es sei ein Fehler, wenn aktuelle Menschenrechtsfragen mit Rücksicht auf den Rechtsstaats-Dialog beider Staaten von der Bundesregierung nicht oder nur am Rande angesprochen würden, warnte die GfbV. Zwar sei der Dialog der Bundesregierung mit der chinesischen Führung wichtig, doch China sei noch sehr weit von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Folter, Willkürjustiz, Todesstrafe und Arbeitslager seien alltäglich, obwohl sie gegen nationales oder internationales Recht verstoßen würden. Weder die 820 Falun Gong- Anhänger, die seit 1999 im Gewahrsam der Sicherheitskräfte eines gewaltsamen Todes gestorben seien, noch die von der Gleichschaltung ihrer Religion, Kultur und Gesellschaft bedrohten Tibeter hätten die Chance gehabt, auf die Umsetzung der seit langem angekündigten rechtsstaatlichen Reformen zu warten. Wenn die internationale Gemeinschaft nicht wirksam für ihre Rechte eintrete, sei für die Tibeter die Zeit bald abgelaufen.

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