The Epoch Times: Inhaftierter Mutter wird der Besuch ihrer sechs Monate alten Tochter verweigert

Frau Wang mit Frau Cheng´s Baby

Eine Freundin einer der Falun Gong Praktizierenden, die in Singapur inhaftiert ist, brachte deren sechs Monate alte Tochter mit, damit sie ihre Mutter im Gefängnis besuchen kann. Doch der Antrag auf Besuch wurde abgelehnt.

Die Freundin Frau Wang wollte zu Besuch kommen, nachdem sie durch die Zeitung "Singapore Strait Times" erfahren hatte, daß sich die zwei inhaftierten Falun Gong Praktizierenden, Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Lu Jin im Hungerstreik befinden und sie in eine Strafzelle verlegt werden könnten oder eine schriftliche Warnung erhalten würden.

Nachdem sie davon erfahren hatten, waren Freunde und Familienmitglieder der zwei Praktizierenden sehr besorgt. Obgleich es ein Feiertag war, brachten einige von ihnen Frau Chengs sechs Monate altes Baby mit ins Gefängnis, in der Hoffnung, sie zu sehen.

Frau Wang sagte: "Ich sagte zu den Gefängniswachen, wir sind Freunde von Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Lu Jin. Sie sagten, daß heute und morgen Feiertage seien und somit keine Besucher erlaubt. Ich zeigte ihnen die heutige Ausgabe der "Strait Times" und erklärte ihnen, daß sich die zwei Praktizierenden seit vier Tagen im Hungerstreik befinden. Die Situation sei kritisch. Sie erlaubten mir dann, das Kind alleine mit ins Gefängnis zu nehmen."

Frau Wang gab an, daß sie von drei weiblichen Wachen begleitet wurde. Die Wachen bestätigten, daß Cheng und Ng im Hungerstreik seien, doch weigerten sie sich, weitere Informationen zu erteilen. Frau Wang sagte, daß sie sehr besorgt sei über das Wohlergehen ihrer Freundinnen und sie sie persönlich sehen wollte. Falls dies nicht gestattet werden könnte, so wünschte sie sich, daß die Wachen doch zumindestens das Kind zu Frau Cheng brächten. Ihre Forderung wurde abgelehnt.

Frau Cheng und Frau Ng wurden am Tag des Urteilsspruchs, dem 27. April, ins Gefängnis eingewiesen, was den Anwalt, die Angeklagten und ihre Familienmitglieder sehr erstaunte. Sie hatten keine Zeit, sich über die weitere Zukunft des Kindes Gedanken zu machen. Sie nahmen an, auch wenn sie das Gerichtsverfahren verloren hätten, es doch die Möglichkeit gäbe, in Berufung zu gehen. Ein Verurteilter kann normalerweise auf Kaution freigelassen werden, solange er die Gerichtsentscheidung anfechtet. "Wir dachten daran, in Berufung zu gehen, doch wir hatten nicht damit gerechnet, daß der Richter uns nicht gestatten würde, dies zu tun", sagte Frau Wang.

Eine der Wachen stimmte zu, daß eine Gerichtsentscheidung ohne Berufungsmöglichkeit unfair sei. Die Wachen erklärten zudem, daß es sehr selten sei, daß Gefangene in den Hungerstreik treten. Der letzte Hungerstreik, an den sich erinnern konnten, war im Jahre 1980.

Frau Ng und Frau Cheng wurden von der Polizei Singapurs im Mai 2004 angezeigt. Gegen beide wurden acht Beschwerden erhoben, darunter: "Versammlung ohne Erlaubnis" und "Besitz und Verteilung von nicht zertifizieren Video CDs". Nach fast einem Jahr Anhörungen erhielten die zwei Praktizierenden am 27. April vom Gericht in Singapur eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 beziehungsweise 24.000 Singapur Dollars. Sie weigerten sich, das Urteil anzuerkennen und drückten ihren Wunsch aus, in Berufung zu gehen. Sie wurden am Abend des 27. April in das Changi Frauengefängnis überführt, wo sie bis zu 24 Wochen festgehalten werden können.

Originalartikel unter: http://www.theepochtimes.com/news/5-5-2/28361.html

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