Die Neue Epoche: Hongkongs Justiz bestand Prüfung für „Ein Land – Zwei Systeme“

13-05-05 11:20

Am 14. März 2002 protestierten 16 Falun Gong-Praktizierende vor dem Verbindungsbüro zu China in Hongkong gegen den Schießbefehl in China. (Foto: QUOC LAM)

Am 5. Mai 2005 erklärte das höchste Berufungsgericht von Hongkong die vor drei Jahren gegen 16 Falun Gong-Praktizierende gefällten Urteile für nichtig. Die Öffentlichkeit betrachtet das Ergebnis als Siegeszeichen für die Unabhängigkeit der Justiz in Hongkong. Erich Bachmann, der 43jährige Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsunternehmens in der Schweiz, freut sich über die Gerichtsentscheidung. Darin wurden auch die letzten der sieben Vorwürfe wie „Verhindern des Polizeidienstes“ und „Angriff auf Polizisten“ gegen einen Teil der 16 Falun Gong-Praktizierenden vom 14. März 2002 abgewiesen. Die Festnahme durch die Polizei und nicht die Aktion der 16 Demonstranten vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong wurde für illegal erklärt. Die gerichtliche Entscheidung bezieht sich auf das Grundrecht für friedliche Demonstration.

„Ein guter Tag für Hongkong“

Erich Bachmann, Schweizer Falun Gong-Praktizierender, meditiert neben einem Poster, das die Verhaftung dokumentiert, am 19. März 2002 (Foto: GETTY IMAGES)

Für Guang Shangyi, einen der verteidigenden Anwälte, war der Donnerstag „ein guter Tag für Hongkong“, da er das Demonstrationsrecht im Grundgesetz Hongkongs darin gewährleistet sieht. Das sollte eine wichtige symbolische Bedeutung für die Demokratie in Hongkong haben.

Am 14. März 2002 hatte Erich Bachmann in Hongkong zusammen mit weiteren 15 Falun Gong-Praktizierenden aus Hongkong, Neuseeland und aus der Schweiz vor dem Verbindungsbüro zur VR China mit einem Hungerstreik gegen einen Befehl des damaligen Staatspräsidenten der VR China, Jiang Zemin, protestiert, der hieß: „Falun Gong-Praktizierende auf offener Strasse erschießen". Sie wurden seinerzeit unter passivem Widerstand in Polizeiwagen geschleppt und inhaftiert. Nach sieben Tagen erhielten sie eine Anklageschrift, in der sie der Gewalttätigkeit beschuldigt wurden.

Am 17. Juni 2002 begann in Hongkong ein Prozess gegen die 16 Angeklagten. Für diesen Prozess wurden zwei hohe Staatsanwälte eingesetzt. Die zunächst auf 10 Tage festgesetzte Prozess-Dauer wurde um 16 Tage verlängert. Ein hoher Druck aus Peking wurde hinter diesem ungewöhnlichen Einsatz vermutet. Am Morgen des 15. August wurden die Angeklagten zu unterschiedlichen Geldstrafen verurteilt. Erich B. empfand das Urteil als ungerecht: „Obwohl wir von einer zur Verfügung stehenden Gesamtfläche von 140 Quadratmetern lediglich 7 Quadratmeter einnahmen, wurden wir wegen Behinderung von Passanten verurteilt.“ Alle Mitglieder der Gruppe reichten Berufung ein.

Nach zwei Jahren, am 10. Nov. 2004, verkündete das Berufungsgericht in Hongkong sein einstimmiges Urteil, in dem alle 16 Falun Gong-Praktizierenden freigesprochen wurden von dem Vorwurf, den Verkehr vor dem Verbindungsbüro zur VR China im März 2002 behindert zu haben. Jetzt, sechs Monate später, wurden die letzten Anklagepunkte, die weiterhin gegen vier der Betroffenen bestanden hatten, für nichtig erklärt.

„Ich freue mich für Hongkong. Der Tag sollte im Kalender von Hongkong rot angestrichen werden.“ Erich Bachmann ist begeistert von der Nachricht aus der ehemaligen britischen Kolonie in China: „Dadurch zeigt Hongkong seine Justizunabhängigkeit und bewahrt die Grundwerte von Demokratie und Freiheit.“

„Ein Land – zwei Systeme“ ständig auf dem Prüfstand

Als Bedingung für die Rückgabe der britischen Kronkolonie Hongkong an die VR China am 1. Juli 1997 versprach die chinesische KP-Regierung das Beibehalten des Demokratiesystems in dem Wirtschaftszentrum Asiens. Ob die KP sich an ihr Wort hält und ob Hongkong fest auf freiheitlichem Boden stehen kann, befindet sich immer wieder auf dem Prüfstand.

Vor zwei Jahren versuchte Peking den Artikel 23, ein Gesetz, das Demokratie und Freiheit in Hongkong einschränken sollte, in Hongkong durchzusetzen. Dies wurde am 1. Juli 2003 eindrucksvoll durch eine Demonstration von mehr als einer halben Million Teilnehmern verhindert.

Noch eine Dauerprüfung ist der Umgang mit Falun Gong. Diese Meditationsbewegung mit den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ ist auf dem Festland China seit Juli 1999 verboten und verfolgt. In Hongkong kann man Falun Gong allerdings frei üben und auf die Verfolgung von Falun Gong in China aufmerksam machen. Dies ist Peking schon lange ein Dorn im Auge.

Während Hongkonger und westliche Medien diese neueste Gerichtsentscheidung und die darin demonstrierte Unabhängigkeit der Justiz lobten, protestierte „China Daily“, das englischsprachige Sprachrohrer von Chinas KP, mit einem Artikel ohne Autorennamen. In dem Artikel heißt es auch nach der Aufhebung des Urteils, der Protest vor dem Verbindungsbüro habe die Passanten gestört. Seit längerer Zeit kann dort allerdings niemand mehr „stören“, an dieser Stelle wurden großrahmig Blumenrabatten angelegt und mit einem Mäuerchen umgeben.

Originalartikel unter: http://www.dieneueepoche.com/Nachricht.33+M50a91785908.0.html

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