Nichtigkeitserklärung eines Nicht-Praktizierenden

Ich bin Arbeiter. Am 25. Oktober 2001 gab mir das 610 Büro Bescheid, dass ich meine Frau (Praktizierende) von dem von ihnen veranstalteten Umerziehungskurs nach Hause bringen könnte. Bis dahin war meine Frau bereits seit 26 Tagen in diesem Kurs eingesperrt und misshandelt worden. Voller Freude ging ich hin, um sie endlich abzuholen. Statt uns gehen zu lassen, wurde ich auch festgehalten. Als Grund nannten sie mir, dass meine Frau nicht auf Falun Gong verzichten wolle und ich deswegen mit ihr zusammen erzogen werden sollte.

Voller Groll sagte ich: „Ich bin kein Praktizierender. Habt ihr nicht gesagt, dass ich hierher kommen soll und meine Frau abholen kann? Wie können Sie als Vertreter der Regierung lügen?“ Dennoch ließen sie mich immer noch nicht nach Hause gehen. Als ich unter Zwang eine sogenannte „Brucherklärung“ („Bruch mit Falun Gong“) und einen „Erfahrungsbericht über die Erziehung im Gehirnwäsche-Kurs“ geschrieben hatte, wurde ich erst am 30. Oktober freigelassen. Ich erkläre jetzt ernsthaft diese Brucherklärung bzw. den Erfahrungsbericht für ungültig. Ich bin zwar kein Praktizierender, hätte aber so etwas auch nicht schreiben sollen. Ich möchte nach den kosmischen Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ ein richtig guter Mensch werden. Später werde ich auch Falun Gong praktizieren.

Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/1/30/24061.html
Übersetzt am: 30.01.02
Original vom: 30.01.02

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