PRESSEMITTEILUNG
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
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Unmittelbar nach Ausstrahlung des etwas 40 Minuten dauerndem Films am 5. März 2002 wurden drei Falun Gong-Anhänger aus Changchun, der Heimat des jetzt in den USA lebenden Falun Gong-Gründers Li Hongzhi, verhaftet. Der örtliche Kabelsender erreicht etwa 1 Million Zuschauer. Das „Büro 610“, das für die Verfolgung der Meditationsbewegung zuständig ist, fertigte in der Provinz Jilin eine Liste der Falun Gong-Anhänger an, die zu verhaften sind und denen die Todesstrafe oder eine langjährige Freiheitsstrafe drohen kann. Jiang Zemin soll nach Informationen der Agentur Minghui Net persönlich die Todesstrafe ohne Begnadigung angeordnet haben. Die gleiche Agentur meldete, dass bereits am 16. Februar in Anshan in der Provinz Liaoning ein Falun Gong-Anhänger beim Plakatkleben durch vier Schüsse am Bein verletzt wurde.
Die IGFM sieht in der andauernden Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong, dass sich China trotz Öffnung von den Praktiken der Diktatur nicht gelöst hat. Einen Film über Verfolgung im eigenen Land zu zeigen, bedeute Mut, aber sei durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Die Höchststrafe zu fordern oder sogar anzuordnen, sei ein deutliches Zeichen dafür, wie weit die Versprechen von Achtung der Menschenrechte und die Realität auseinanderklaffen. Bundeskanzler Schröder, der bei seinem letzten Besuch in China auf die Übergabe von Listen politischer Gefangener mit der Begründung verzichtet hatte, nicht alte Rituale wiederholen zu wollen, muss hier ein eindeutiges Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte abgeben und auf einen Verzicht zumindest eine Verschiebung des Besuches drängen, so die IGFM.
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