Drei Falun Gong-Praktizierende aus dem Landkreis Miyi, Provinz Sichuan, wurden wegen des Verteilens von Informationsmaterial über Falun Gong zu Gefängnisstrafen verurteilt

Am Sonntag, den 17. Juni 2007, fand eine Gerichtsverhandlung vor dem Gericht des Landkreises Miyi statt, um die Falun Gong-Praktizierenden Frau Lu Tao, Frau Zhang Hongying und Frau Zhang Jiashuang zu verurteilen. Das Gericht hatte ihre Familien nicht wegen der Verhandlung benachrichtigt. Als die Familien die vorsitzende Richterin, Zhou Kaiqiong, fragten, warum sie nicht informiert worden waren, antwortete die Richterin: „Wir benachrichtigen die Familien nicht. Ihr könnt kommen, wenn ihr davon wisst. Und wenn ihr nichts davon wisst, dann ist es eben so.“

Die Richterin fragte die Praktizierenden, ob die Beschuldigungen wahr seien. Frau Lu antwortete, dass sie Informationsmaterial über die wahren Begebenheiten der Verfolgung von Falun Gong verteilt hätte, damit die Menschen über die Lügen der KPC aufgeklärt werden. Frau Zhang sagte: „Die Wahrheit von Falun Gong ist, das gute Herz der Menschen zu erwecken. Es geht nicht um Gewehre oder nukleare Waffen.“ Die Richterin wusste daraufhin nichts zu sagen und die Staatsanwaltschaft berief sofort eine 30-minütige Unterbrechung der Verhandlung ein.

Am 11. Juli 2007 führte das Gericht eine weitere Verhandlung, um die drei Praktizierenden zu verurteilen. Die Praktizierenden wiesen die Anschuldigungen zurück. Frau Lu Tao erklärte: „Falun Gong lehrt die Menschen, aufrichtig, barmherzig und nachsichtig zu sein. Früher litt ich an Tuberkulose, aber nach Beginn des Praktizierens von Falun Gong wurde ich wieder völlig gesund. In meinem Beruf wurde ich an drei Jahren in Folge befördert.“

Frau Zhang Hongying's Mutter, Frau Gao Rongying, hob ihre Hand, um etwas zu sagen. Aber sie bekam keine Erlaubnis zu sprechen. Daraufhin stand sie auf und streckte ihren Arm in die Luft, so dass die anwesenden Leute im Gericht die Stiche in ihrem Arm sehen konnten. Im November 2006 hatten Polizisten aus Chengguan ihre Wohnung durchsucht. Sie hatte sie geschlagen und ihren Arm gebrochen, um sie zu einem Schuldbekenntnis zu zwingen.

Die von dem Gericht vorgelegten Beweise waren nicht echt. Die Praktizierenden lehnten jegliches Schuldzuweisungen ab, so dass die Verhandlung unterbrochen wurde. Einen Monat später verurteilte das Gericht im Geheimen Frau Lu Tao zu fünf Jahren, Frau Zhang Hongying zu viereinhalb Jahren und Frau Zhang Jiashuang zu dreieinhalb Jahres Gefängnis.

Die für diesen Fall verantwortlichen Personen:

Zhou Kaiqiong, stellvertretender Vorsitzender des Strafgerichts: 86-812-8171749 (Büro)
Zhu Zhengfu, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft: 86-812-8177937 (Büro)

Dieser Artikel auf Chinesisch: http://www.minghui.org/mh/articles/2007/7/24/159479.html

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