Provinz Liaoning: Praktizierende Li Weixun aus Shenyang wurde nach grausamen Misshandlungen gesetzwidrig zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Die Falun Gong Praktizierende Li Weixun aus Shenyang, Provinz Liaoning, wurde Anfang Januar dieses Jahres von der Polizei festgenommen. Die Polizei schlug mit Eisenstöcken auf ihre Beine und steckte ihren Kopf in einen Motorradhelm, in dessen Lüftungsschlitz sie brennende Zigaretten steckten, um sie zu quälen. Außerdem band die Polizei Frau Li an einen Stuhl und legte wiederholt Plastikfolie auf ihren Mund und auf ihre Nase, was sie mehrmals beinahe erstickte. Bei minus 20 Grad wurde Frau Li von Kopf bis Fuß mit kaltem Wasser übergossen und draußen frieren gelassen. Weitere Foltermethoden waren stundenlanges „Strafestehen“ in quälenden Körperhaltungen und Schlafentzug von mehreren Tagen.
Ein Polizist der Niederlassung Tiexi der Polizeibehörde von Shenyang sagte ihr mit einem drohenden Ton: „Weißt Du, ich bin derjenige, der (den Praktizierenden) Zhong zu Tode geschlagen hat. Wir sind heute gekommen, um dich zu bestrafen. Selbst wenn wir dich dabei tot schlagen, wird uns nichts passieren.“ Frau Li bestand sogar in dieser Situation darauf, den Polizisten die Wahrheit über Falun Gong zu sagen. Die Polizisten wurde noch wilder und sperrten sie ins Untersuchungsgefängnis Shenyang ein.

Im Gefängnis verschlechterte sich der Zustand von Frau Li aufgrund der massiven Misshandlungen so sehr, dass sie nicht mehr essen, nicht mehr sprechen und ihre Glieder nicht mehr bewegen konnte. Sie lag bereits in den letzten Zügen. Ein dort eingesperrter Häftling benachrichtigte mit Hilfe seiner Angehörigen die Familie von Frau Li. Mit großen Mühen gelang es Lis Familie, dass sie am 19.März 2002 auf Bürgschaft zur klinischen Behandlung freigelassen wurde. Sie wurde ins 1. Krankenhaus der Medizinischen Universität Chinas eingeliefert. Im Krankenhaus wurde sie rund um die Uhr von 4 Polizisten überwacht. Mit Hilfe von anderen Praktizierenden floh Frau Li aus dem Krankhaus.

Merkwürdigerweise haben die Behörden von Shenyang Frau Li in Abwesenheit, in einer sog. internen Verhandlung, gesetzwidrig zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/9/4/36072.html
Original vom 04.09.02
Übersetzt am 04.09.02

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