Provinz Shandong: Polizei der Stadt Pingdu entführt erneut mehrere Falun Gong Praktizierende

Kurz vor dem chinesischen Nationalfeiertag (1.Oktober) dieses Jahres startete die Polizei in der Stadt Pingdu, Provinz Shandong, erneut eine Welle der Festnahme gegen Falun Gong Praktizierende.

Frau Zhang Qingfang und ihr Mann aus der Zhugou Gemeinde in Pingdu waren bereits mehrmals von der Polizei belästigt worden und sahen sich gezwungen, für eine Weile ihr Haus zu verlassen. Als sie Mitte September 2002 nach Hause zurückkehrten, wurde Frau Zhang sofort von der Polizei festgenommen, die in ihre Wohnung eingebrochen war. Ihr Mann konnte gerade noch fliehen. Der Verbleib von Frau Zhang ist unbekannt.

Frau Zhang Xiufen und Frau Wang Yuying arbeiten beide in der gleichen Fabrik in Pingdu. Am 26.September 2002 wurden sie grundlos von der Polizei aus der Firma abgeholt und gegen ihren Willen in einen Gehirnwäsche-Kurs gebracht. Die beiden Frauen protestierten mit einem Hungerstreik. Trotzdem wurden sie nicht freigelassen. Der gesundheitliche Zustand der beiden Frauen ist derzeit sehr schlecht, sie befinden sich in Lebensgefahr.

Die Polizei suchte darüber hinaus auch die Wohnungen einiger anderer Praktizierender auf, die aufgrund der Verfolgung ihr Zuhause verlassen hatten und belästigte dort deren Angehörige. Ende September gingen Polizeibeamte an einem Tag mehrere Male zum Ehemann von Frau Zhang Yang und versuchte mit den verschiedensten Methoden, von ihm eine Aussage übe den Verbleib seiner Frau zu erzwingen. Er erlitt einen Schock und wurde daraufhin schwer krank. Er liegt bis heute im Koma.

Der Praktizierende Yu Guizheng wurde von der Polizei festgenommen, als mit Menschen über die Verfolgung von Falun Gong sprach und ihnen die Wahrheit darüber berichtete. Seitdem ist er verschollen.


Chinesische Version unter http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/10/17/38159.html
Original vom 17.10.02
Übersetzt am 17.10.02

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv