Provinz Hebei: Verfolgung an einer 63-jährigen behinderten Frau

Frau Liu Fengming, 63, ist Rentnerin des Postamtes der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Sie ist taub, an einem Bein behindert und an einem Auge blind. Das andere Auge verfügt nur über ein geringes Sehvermögen. Bevor sie Falun Gong praktizierte, litt sie an schwerem Rheumatismus und konnte sich kaum bewegen. Damals bedeutete das Leben für Frau Liu nur Leiden. Sie musste jeden Tag viele Medikamente einnehmen, doch ihr physischer Zustand verschlimmerte sich jedoch immer weiter. Vor Kummer und Schmerz wollte sich Frau Liu zweimal das Leben nehmen. Da ihre Kinder noch klein waren, gab sie die Absicht Selbstmord zu begehen wieder auf. 1997 begann sie, Falun Gong zu praktizieren. Nach nur ein Dutzend Tagen verschwand schon der Rheumatismus und sie fühlte sich sehr erleichtert. Frau Liu war so froh darüber, dass sie jedem, den sie sah, erzählte: „Falun Gong ist so wunderbar! Falun Gong hat mir ein neues Leben gegeben!“

Im Oktober 1999, kurz nach dem Verbot von Falun Gong in China, fuhr Frau Liu nach Peking, um bei dem Petitionsbüro der Zentralregierung einen Brief einzureichen, in dem sie über ihre persönlichen positiven Erfahrungen mit Falun Gong berichtete. Aber das, was sie dort erwartete, war die Polizei und Handschellen. Mit gefesselten Händen wurde Frau Liu von der Polizei in ihre Heimatstadt zurückgebracht und in die Qiaoxi Polizeibehörde in Shijiazhuang eingesperrt. Die Polizei versuchte, Frau Liu von ihrem Glauben an Falun Gong abzubringen. Als sie sich weigerte, wurde sie von einem Polizist so heftig geohrfeigt, dass ihr Gesicht verformt wurde. Zum Schluss wurde Frau Liu unrechtmäßig zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Als sie vor die Tür des Arbeitslagers gebracht wurde, versuchte die Polizei noch einmal sie zu zwingen, auf Falun Gong zu verzichten: „Wenn du jetzt Falun Gong aufgeben willst, hast du noch eine Chance. Wir können dich gleich nach Hause gehen lassen, wenn du sagst, dass du nicht mehr Falun Gong praktizierst.“

Im Arbeitslager wurde Frau Liu zur Arbeit gezwungen und litt noch unter vielen anderen Misshandlungen. Ihre einzige Forderung, nach der Arbeit die Übungen von Falun Gong machen zu können, wurde ihr verweigert. Um gegen die Verfolgung zu protestieren, befand sie sich zusammen mit den anderen dort eingesperrten Praktizierenden mehr als 20 Tage lang im Hunger- und Wasserstreik. Anfang 2001 erlaubte das Arbeitslager Frau Liu eine sog. klinische Behandlung auf Bürgschaft. In der Tat wollte die Polizei sich dadurch der Verantwortung für die Misshandlungen an Frau Liu entziehen.

Zu Hause hatte Frau Liu jedoch immer noch keine Freiheit. Ihre Tochter, tief beeinflusst durch die verleumdende Propaganda gegen Falun Gong, verbot ihr, die Übungen zu machen und Kontakt mit anderen Praktizierenden aufzunehmen. Außerdem ordnete die Tochter noch ihrem Vater an, Frau Liu zu überwachen. Das Lager verlangte alle drei Monate einen „Bericht“ von Frau Liu. Kurz vor dem Ablauf der 3-jährigen Strafe im Arbeitslager dachte die Polizei wieder eine andere absurde Methode aus, um Frau Liu weiter zu verfolgen. Sie sollte nun 5000 Yuan (ca. 600 €) bezahlen, um an einem Gehirnwäsche-Kurs teilzunehmen. In dieser Situation sah Frau Liu sich gezwungen, ihr Heim zu verlassen und als Obdachlose zu leben.


Chinesische Version unter http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/10/21/38388.html
Original vom 21.10.02
Übersetzt am 21.10.02

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