Internationale Gesellschaft für Menschenrechte: Hongkongs Sonderstatus „ein Land, zwei Systeme“ erneut auf dem Prüfstand

Frankfurt am Main – Hongkong (26. Januar 2010) – Unterwürfigkeit gegenüber den Machthabern aus Peking wirft die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erneut der Hongkonger Regierung vor. Sechs technischen Mitarbeitern in Schlüsselpositionen von „Shen Yun Performing Arts“, einer Künstlergruppe aus New York, wurden drei Tage vor Abflug nach Hongkong die Visa verweigert. Die Einwanderungsbehörde begründete diese Entscheidung damit, dass diese Mitarbeiter durch Hongkonger Personal ersetzt werden könnten. Alle sieben schon ausverkauften Shows mussten deshalb abgesagt werden.

Hongkong gehört seit dem 1. Juli 1997 als „Sonderverwaltungszone“ zur Volksrepublik China. Mit der früheren Kolonialmacht Großbritannien wurde vereinbart, dass Hongkong 50 Jahre lang in allen Angelegenheiten einen hohen Grad an Autonomie beibehält, außer in Fragen der Außen- und Verteidigungspolitik. Folglich sollte Hongkong auch selbst über seine Einreise- und Ausreisepolitik entscheiden dürfen. Leider sehe die Realität nach Einschätzung der IGFM ganz anders aus. Wiederholt wurde Personen die Einreise nach Hongkong verweigert, wenn diese der Pekinger Führung nicht genehm waren.

Zu den Künstlern von Shen Yun Performing Arts gehören auch Falun Gong-Übende, eine spirituelle Bewegung, die in der Volksrepublik China seit 1999 verboten ist und verfolgt wird. Auch in den Aufführungen sind Elemente enthalten, die die Geschichte von Falun Gong künstlerisch darstellen. Im letzten Jahr versuchte das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt in einer Verbalnote an die Hessische Staatskanzlei und das konsularische Corps in Hessen diese Kulturveranstaltung in der Frankfurter Jahrhunderthalle zu verhindern. Auch für 2010 versuchten chinesische Funktionäre diese Aufführung in Wien sowie in Bukarest durch massiven Druck auf die Theaterleitungen zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.menschenrechte.de

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