Todesmeldungen! Drei Praktizierende in den Provinzen Hebei und Liaoning zu Tode verfolgt

Herr Jin Guangzhi aus der Ortschaft Haixing, Stadt Changzhou, Provinz Hebei

Herr Jin Guangzhi, 58, aus der Ortschaft Wutu (Kreis Haixing, Stadt Changzhou), Provinz Hebei, begann im Jahre 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Schon bald darauf genas er von seiner Diabetes und vielen anderen Krankheiten. Viele Menschen sahen seine positive Veränderung und begannen auch mit der Praktik. Seit Beginn der abstrusen Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime unter Jiang Zemin am 20. Juli 1999 war Herr Jin bereits zweimal von Mitarbeitern der Haixing Polizeistation unrechtmäßig festgenommen und ins Gefängnis gebracht worden, inklusive einer auferlegten Geldstrafe von 8.000 Yuan. Im Jahr 2006 verhafteten ihn Polizeibeamte aus dem benachbarten Wuli Bezirk in der Provinz Shandong und brachten ihn ins Wuli Bezirksgefängnis. In diesem Gefängnis war er schwerer Folter ausgesetzt. Über zwei Monate wurde er schrecklich gefoltert bis er sich in Lebensgefahr befand.

Schließlich konnte seine Familie ihn nach Hause holen. Die Verfolgung hörte jedoch nicht auf. Polizeibeamte aus dem Wuli Bezirk kamen ständig zu seiner Wohnung. Sie belästigten ihn permanent, was seine Genesung behinderte. Er starb am 26. April 2010 im Zweitem Krankenhaus Changzhou.

Herr Yang Jixian aus der Provinz Hebei

Herr Yang Jixian, 58, aus dem Dorf Ma (Stadtgemeinde Liuzhuo, Bezirk Dingxin), Provinz Hebei, musste auf Anordnung nach dem 20. Juli 1999 zur Dorfverwaltung kommen, wo er festgenommen und zwei Monate einer Gehirnwäsche unterzogen wurde.

Im Oktober 2001 wurde Herr Yang gegen seinen Willen nach Liyuzhuang gebracht, wo er über zwei Monate lang Quälereien ausgesetzt war. Man folterte ihn äußerst brutal, schlug ihn mit einem Gummiknüppel, mit einem Holzbrett mit Nägeln, zwang ihn im militärischen Stil zu stehen und Push-ups zu machen – all das wurde getan, nur um ihn zu zwingen, seinen Glauben an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht aufzugeben. Er erlitt am ganzen Körper schwere Verletzungen. Zudem erpresste man von ihm 1.500 Yuan.

Seine unrechtmäßige Verhaftung fand um den 20 Juli 2007 durch Beamte der Polizeistation und einem Geschwader der nationalen Sicherheit des Dorfes, angeführt von Ju Xiaotao, statt. Herr Yang kam in die Dingxing Haftanstalt. Darüberhinaus durchsuchten sie sein Haus, beschlagnahmten den Fernseher, zwei große Kochtöpfe, einen Kassettenrekorder, eine VCD, und Kassetten mit Aufnahmen von Meister Li Honghzi. Im Verlaufe der illegalen Durchsuchung waren auch Herr Yangs Frau, Wei Suhua, und ihr ältester Sohn, Yang Xiaosong, Ziele von Schlägen. Dabei wurde Herr Yang Xiaosong, ebenfalls unrechtmäßig, verhaftet und auf die Polizeiwache Liuzhuo gebracht. Noch dazu erpresste man 700 Yuan von ihm. Seine Freilassung erfolgte erst, als Frau Yangs Bruder, Wei Naifa, dort um seine Freilassung bat.

Am 7. August 2007 wurde Herr Yang ohne rechtliche Grundlage zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Nach seiner Freilassung im Jahr 2008 war er nach wir vor andauernden Belästigungen durch Chen Rutian, Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsgeschwaders und durch verschiedene Dorfbeamten ausgesetzt. Am 3. Januar 2009, starb Herr Yang.

Frau Wang Yaxian aus der Provinz Liaoning

Herr Zhou Yanhua aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning, wurde von Mitarbeitern des „Büro 610“ der Bezirksverwaltung für Politik und Recht illegal verhaftet und nach Lutaizhuang in ein Gehirnwäschezentrum gebracht. Er hatte in der Schule Informationsmaterial zur Aufklärung der wahren Tatsachen der Verfolgung von Falun Gong verteilt, wobei ihn der Rektor der Bezirksbildungsverwaltung meldete. Seine 88-jährige Mutter, Frau Wang Yaxian, ebenfalls eine Praktizierende, war somit plötzlich auf sich alleine gestellt, und fortwährenden Belästigungen durch die Polizei ausgesetzt. Die Quälereien hielten bis zu ihrem Tod am 16. September 2006 an, während ihr Sohn noch in Gewahrsam war.

Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/5/28/117455.html
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