Amnesty International: Wirtschaftliche Reformen garantieren keine Verbesserung der Menschenrechtslage

Ungeachtet der wirtschaftlichen Liberalisierung werden Menschenrechte in China weiterhin massiv verletzt / amnesty international erwartet von Bundeskanzler Schröder klare Worte und Intervention für gewaltlose politische Gefangene

Berlin, 27. Dezember 2002 – „Die Bundesregierung darf sich nicht darauf verlassen, dass wirtschaftliche Reformen und moderne Technologien automatisch zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation führen“, sagte ai-China-Experte Dirk Pleiter anlässlich der bevorstehenden Einweihung der Transrapid-Strecke in Shanghai. Während des rasanten wirtschaftlichen Wandels ist der Schutz von Gewerkschaftern und Menschenrechtsverteidigern in China, die sich für die Verwirklichung politischer und bürgerlicher Rechte einsetzen, umso dringlicher. Mit großer Sorge beobachtet amnesty international, dass die chinesischen Behörden ihr Vorgehen gegen politisch missliebige Personen häufig pauschal als „Kampf gegen den Terrorismus“ deklarieren.

Die Organisation rief den Bundeskanzler dazu auf, bei seinem Besuch in der Volksrepublik China vom 29. bis 31. Dezember offen und öffentlich klarzustellen, dass der Anti-Terror-Kampf keine Rechtfertigung für die Verletzung international anerkannter Menschenrechte sein darf. „Die chinesische Führung wird ein Schweigen zu diesem Thema als Billigung ihres Vorgehens interpretieren“, warnte Dirk Pleiter.

Wie bereits bei den früheren Reisen in die Volksrepublik China hat amnesty international den Bundeskanzler gebeten, sich für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen einzusetzen. Dazu gehören die Gewerkschafter Zhang Shanguang und Li Wangyang sowie dessen Schwester Li Wanglin, die Uigurin Rebiya Kadeer und die Schwestern Li Xiaobing und Li Xiaomei, die beide Anhängerinnen der Falun-Gong-Bewegung sind. Bei keinem dieser Häftlinge konnte bislang eine vorzeitige Freilassung erreicht werden.

Als alarmierend betrachtet amnesty international auch die jüngsten Todesurteile gegen zwei Tibeter, die Anfang Dezember nach mutmaßlich unfairen Verfahren politischer Gewaltdelikte für schuldig befunden worden sind. Nachdem derartige Urteile in den letzten Jahren ausschließlich aus der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang bekannt geworden sind, könnten diese Fälle auf eine neue Qualität der Repression gegen die tibetische Minderheit deuten.

Der Besuch des Bundeskanzlers fällt in eine Zeit, in der sich die politische Führung Chinas neu konstituiert. „Der Bundeskanzler sollte diese Chance nutzen, um von Chinas zukünftigen führenden Politikern eine tatsächliche Umsetzung elementarer Menschenrechtsnormen einzufordern“, so Dirk Pleiter. Bislang hat die Volksrepublik China zwar eine Reihe von Menschenrechtsabkommen unterzeichnet und teilweise ratifiziert, diese in der Praxis jedoch kaum umgesetzt.

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