Großbritannien: Britischer Staatssekretär im Außenministerium Bill Rammell hat bedeutende Änderungen des Nationalen Sicherheitsgesetzes begrüßt

In einer Presseerklärung vom 17. Juli 2003 hat der britische Staatssekretär im Außenministerium Bill Rammell bedeutende Änderungen, welche von der Regierung der Sonderverwaltungszohne bezüglich ihres vorgeschlagenen Nationalen Sicherheitsgesetzes (Artikel 23) gemacht wurden, begrüßt. Die Gesetzgebung wird auch in dem Sechsmonatsbericht ihrer Majestät an das Parlament in Hongkong behandelt werden, welcher am 17. Juli veröffentlicht wurde.

Herr Rammell sagte: „In den letzten Tagen gab es bedeutende Entwicklungen in Bezug auf Hongkongs Nationale Sicherheitsgesetzgebung. Wir wurden am 1. Juli Zeuge der größten Demonstration seit der Übergabe, mit einer geschätzten Beteiligung von bis zu 500 000 Menschen aus allen Gesellschaftsschichten. Es spricht für die Bevölkerung von Hongkong, dass so eine große Demonstration in solch einer friedlichen Weise stattfinden konnte. Der Protestzug zeigte ihren Wunsch, ihre Freiheiten und Rechte zu erhalten, welche sie lange Zeit genossen haben.

Wir sehen die darauf folgende Ankündigung des Chefverwalters von bedeutenden Änderungen als einen begrüßenswerten Zug an. Wir heißen insbesondere die Entscheidung willkommen, die neuen Vorkehrung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, nach denen Organisationen, die in Festlandchina aus Gründen der Nationalen Sicherheit verboten sind, auch in Hongkong verboten werden können. Dies war eines der größten Besorgnisse der Menschen in Hongkong und der Internationalen Gemeinschaft, und wir haben wiederholt unsere Besorgnis in dieser Sache ausgedrückt. Wir begrüßen die Tatsache, dass die Regierung Hongkongs auf diese Besorgnisse eingegangen ist.“

Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200307/14058.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv