Schanghai: Staatsanwaltschaftsbüro spielt Schlüsselrolle im Verfolgungssystem

Aufgrund gefälschter Beweise kam die Falun Gong-Praktizierende Frau Chi Yao am 4. November 2012 ungerechtfertigt ins Gefängnis. Informationsquellen zufolge hatte die öffentliche Sicherheitsbehörde von Jinshan der Staatsanwaltschaft falsche Beweise vorgelegt. Daraufhin bewilligte die Staatsanwaltschaft in Jinshan Frau Chis Verhaftung. Gleichzeitig forderte die Staatsanwaltschaft beim Büro 610 weitere gefälschte Beweise an, um sie mit Erfolg verurteilen zu können.

Xu Yazhi war für diesen Fall bei der Staatsanwaltschaft zuständig. Als die Praktizierenden zu seinem Büro gingen, um die wahren Umstände über die Verfolgung zu erklären, wollte er wissen, wer seine Handynummer an die Öffentlichkeit durchsickern ließ. Viele Praktizierende aus dem Ausland hatten Falun Gong Informationsmaterialien an Xu geschickt, aber er schenkte ihnen keinen Glauben und entschied sich stattdessen dazu, die Praktizierenden zu verfolgen.

Die Staatsanwaltschaft schickte im April 2013 sogenannte „Beweise“ gegen Frau Chi an das Gericht. Mehrere Praktizierende begleiteten ihre Familie zum Gericht, um mehr über ihre Situation zu erfahren. Die Familie bat den Verantwortlichen namens Zhu telefonisch um ein Treffen, aber er lehnte dies ab. Daraufhin riefen die Praktizierenden nochmals bei ihm an, um Frau Chis Fall zu schildern und baten darum, die Praktizierenden freundlich zu behandeln. Sie sagten dem Zhu, dass Frau Chis Vater einen Brief für ihn hätte. Er antwortete, sie sollten den Brief beim Postamt abgeben und jemand würde ihn für ihn abholen.

Als die Praktizierenden zum Postamt gingen, um den Brief abzugeben, sagte der Beamte, dass kein Name auf der Vorderseite stehe, weshalb sie ihn dem gewünschten Empfänger nicht übergeben können. Als ein Praktizierender die verantwortliche Person nach dem richtigen Namen fragte, weigerte er sich, ihn anzugeben und verlangte, dass der Brief im Innendienst zurückgelassen werden solle. Es gab nur eine Person im Innendienst namens Zhu (Jihong). Zhu hatte Angst, für die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden genannt zu werden und daher wollte er sich nicht mit Praktizierenden treffen oder ihnen den richtigen Namen nennen. Zhu Jihong ist zuständig für den Fall gegen von Frau Chi beim Amtsgericht von Jinshan.

Frau Chis Familie beauftragte einen Anwalt, um sie zu verteidigen. Der Anwalt besuchte sie zweimal in der Haftanstalt.

Auf Befehl der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) hat das Büro 610 von Jinshan in Schanghai Falun Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht verfolgt. Kong Yibo, der Direktor des Büros 610 von Jinshan, was ausgiebig an der Verfolgung beteiligt, vor allem daran, die Aufenthaltsorte der Praktizierenden ausfindig zu machen und Lauschangriffe auf die Praktizierenden zu organisieren. Dieser Schurke reiste auch zu verschiedenen kommunalen Regierungen und Nachbarschafts-Ausschüssen, um zu lehren, wie man über Praktizierende anzeigt und ihnen folgt, und wie man sie davon abhält, dass sie der Öffentlichkeit die wahren Umstände erklären.

Kontakt:

Zhu Jihong, Amtsgericht von Jinshan, zuständig für Frau Chis Fall: +86-21-57968325;
Kong Yibo, Direktor, Bezirk Jinshan, öffentliche Sicherheitsbehörde, Schanghai: +86-21-37990110;
Xu Yazhi, der in der Staatsanwaltschaft Zuständige für Frau Chis Fall: +86-21-57948317.

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