Weitere Informationen über den „Behinderungsfall“ vom 3. September 2002 unter:
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An: Elsie Leung
Justizministerin
4th Floor, High Block
Queensway Government Offices
66 Queensway
Hong Kong
Bern, den 2. September 2003
Gerichtsprozess gegen Falun Gong Praktizierende
Sehr geehrte Frau Leung,
ACAT Schweiz (Action by Christians for the Abolition of Torture, eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, welche Beraterstatus bei der UN hat) hat den Prozeß letztes Jahr in Hongkong gegen Falun Gong Praktizierende, unter ihnen vier Bürger Schweizer Nationalität: Erich Bachmann, Roland Isenshmid, Lam Duy Quoc und Simone Schlegel- Grunenfelder, genau verfolgt.
Zu unserer Entrüstung haben wir erfahren, dass alle Angeklagten im August 2002 schuldig gesprochen wurden.
Nach unseren Informationen hielten die Falun Gong Praktizierenden einen friedlichen und genehmigten Sit- in vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Hongkong ab. Die Beschuldigungen gegen sie haben nach der Hongkonger Verfassung, welche noch immer auf dem britischen Rechtssystem basiert, keine rechtliche Grundlage.
Wir stufen deshalb das Urteil vom August 2002 als willkürlich ein, und unterstützen die Revision der Angeklagten.
Deshalb drängen wir das Gericht, welches sich mit der Revision in den nächsten Tagen außeinandersetzt, die Tatsachen und Beweise streng vom Gesichtspunkt der Hongkonger Verfassung aus zu beurteilen, und die Angeklagten von jeder Schuld freizusprechen.
Wir danken ihnen für ihre Aufmerksamkeit, und hoffen, dass sie zugunsten des Schutzes der Menschenrechte in Hongkong handeln werden.
Hochachtungsvoll
ACAT Schweiz
(Unterschrift)
Bettina Ryser Huanca
Vorsitzende
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Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200309/14865.html