Provinz Yunnan: Drei Praktizierende verteilten DVDs mit unzensierten Verfolgungsnachrichten und wurden mit „Untergrabung der Staatsgewalt“ angeklagt

Eine Staatsanwaltschaft in der Provinz Yunnan genehmigte am 11. September 2014 die Verhaftung von drei Falun Gong-Praktizierenden. Die Praktizierenden aus der Provinz Yunnan hatten DVDs mit unzensierten Nachrichten über die Falun Gong-Verfolgung verteilt.

Die Polizeibehörde des Bezirks Zhenxiong klagte die Praktizierenden schließlich unter dem Vorwand an, sie hätten sich einer „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ schuldig gemacht. Diese Anschuldigung wird üblicherweise verwendet, um Gefangene aus Gewissensgründen zu verurteilen.

Die Praktizierenden Herr Wang Xianshu (汪 显 树), Frau Zhao Zuli (赵 祖 荔) und Frau Wang Jianying (王建英) wurden verhaftet, als sie gerade in den Bus einsteigen wollten, der sie in ihre Heimat zurückbringen sollte. Sie hatten zuvor während des Marktes in Dawan, DVDs verteilt, um die Menschen dort über die Verfolgung von Falun Gong zu informieren. Dawan befindet sich im Bezirk Zhenxiong.

Die chinesische Verfassung garantiert den Chinesen die Meinungsfreiheit und die Glaubensfreiheit. Damit ist sowohl das Verteilen von DVDs als auch das Praktizieren von Falun Gong von der Verfassung geschützt. Die Verhaftung der drei Praktizierenden verstieß damit gegen die chinesische Verfassung und war folglich gesetzwidrig.

Herr Wang und Frau Zhao wurden nach ihrer Verhaftung in das Gefängnis Zhenxiong gebracht. Frau Wang gelang am nächsten Tag die Flucht. Sie war jedoch gezwungen ihr Heim zu verlassen, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Lokale Polizisten hatten sie im Internet auf die Fahndungsliste gesetzt.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2014/9/25/3425.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/9/19/云南镇雄县汪显树等三人被非法逮捕-297914.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv