Ein Gerichtsverfahren, das nie hätte stattfinden dürfen

Eine Frau aus der Inneren Mongolei musste am 13. April zum achten Mal in vier Monaten vor einem Richter erscheinen. In diesem jüngsten Gerichtsverfahren konnte der Staatsanwalt wieder keinerlei Beweise für kriminelle Handlungen vortragen. Das Verfahren wurde ohne Urteil vertagt.

Frau Jia Haiying war im August 2014 verhaftet, weil sie Falun Gong praktiziert – eine spirituelle Praktik, die von der chinesischen Regierung verfolgt wird. Sie und zwei andere Praktizierende wurden erstmals am 15. Dezember 2014 am Stadtgericht in Holingole vor Gericht gestellt.

Beim jüngsten Gerichtsverfahren wurde Frau Jia in einem Rollstuhl in einen provisorischen Gerichtssaal geschoben und von vier Polizisten eskortiert.

„Geben Sie Ihre Schuld zu?“ fragte der oberste Richter.

„Ich habe keinen Mord begangen! Ich habe keine Brandstiftung verübt! Ich bin nicht schuldig, es sei denn, dass es ein Verbrechen ist, ein guter Mensch zu sein", antwortete Frau Jia.

Der vorgelegte „Beweis“ enthielt das Buch Zhuan Falun und eine Audio-Aufnahme von Vorlesungen von Falun Gong in Jinan. Beides wurde vor Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 durch einen amtlich anerkannten Verlag veröffentlicht.

„Die von der Polizei beschlagnahmten Gegenstände sind ihr persönliches Eigentum, das durch die Verfassung geschützt ist. In keinster Weise sind sie Beweise für ihre Schuld", argumentierte Frau Jias Anwalt.

Aber der Staatsanwalt las immer wieder den unrechtmäßigen „Beweis“ vor. Dann reichte der Verteidiger einen Antrag beim Richter ein, den Staatsanwalt zu entlassen, weil er seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen könne. Der Antrag wurde abgelehnt.

Frau Jia steht unter der Anklage „Untergrabung des Gesetzesvollzugs" nach Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf wird üblicherweise verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu belasten.

Das Gerichtsverfahren, das ursprünglich im Gerichtsgebäude von Holingole ausgetragen werden sollte, wurde in letzter Minute in einen Raum auf dem Gelände der Militärpolizei neben der Untersuchungshaftanstalt von Holingole verlegt, wo Frau Jia inhaftiert war. Weil in den Raum nur 15 Personen passten, durften nur drei von Frau Jias unmittelbaren Familienmitgliedern teilnehmen. Der Rest ihrer Familie und Freunde wartete draußen in der Kälte.

Rückblick: Jahrelange andauernde Verfolgung

Frau Jia hatte mit dem Praktizieren von Falun Gong im Jahr 1996 begonnen. Da sie sich weigerte, die Praktik aufzugeben, verbrachte sie von den letzten 16 Jahren acht Jahre im Gefängnis. Vier Mal wurde sie widerrechtlich inhaftiert und fünf Mal wurde ihr Haus widerrechtlich durchsucht und geplündert.

Im Gefängnis wurde sie geschlagen, bis sie stark blutete, und dann wurde sie in der sengenden Sonne liegen gelassen. Die Gefängniswärter befahlen den Insassen, auf ihre Beine zu treten, sodass diese brachen. Einmal war die Hälfte ihres Körpers aufgrund von Misshandlungen gelähmt. Frau Jia war im Juni 2008 nach Hause zurückgekehrt.

Frühere Artikel zu diesem Fall:
Lawyers Object to Illegal Proceedings, Court Adjourns
(http://en.minghui.org/html/articles/2015/1/30/148162.html)
Third Trial in Same Court Ends Up with Same Outcome
(http://en.minghui.org/html/articles/2015/2/7/148265.html)

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/5/4/150005.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/4/24/不该开庭的庭审-307945.html

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