Provinz Liaoning: Sechs Falun Gong-Praktizierende aus Huludao rechtswidrig verurteilt

Gegen sechs Falun Gong-Praktizierende aus Huludao fand am 21.September 2015 eine Gerichtsverhandlung statt. Einige Tage später erhielten sie die Urteile, die auf Gefängnisstrafen von 15 Monaten bis sechs Jahre lauteten.

Diese sechs Personen wurden wegen „Unterminierung des Gesetzesvollzugs unter Zuhilfenahme einer Kultorganisation“ verurteilt. Dies wird häufig als generelle Anschuldigung gegen jeden vorgebracht, der in China Falun Gong praktiziert.

Die Verhandlung am 21. September fand im Bezirksgericht Lianshan unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Entgegen dem Gesetz wurde drei Tage vor der Verhandlung keine öffentliche Mitteilung gemacht. Nur je zwei Familienangehörige pro Praktizierendem wurden in den Gerichtssaal eingelassen.

Während der Verhandlung argumentierten vier Verteidiger, dass die von der Anklage vorgebrachten Beweise nichts anderes aufzeigten, als dass die Angeklagten Falun Gong-Anhänger wären. Zu diesen sogenannten Beweisen gehörten Bücher und Material über Falun Gong, die aus den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden waren. Da die chinesische Verfassung Religions- und Glaubensfreiheit garantiert, weisen diese Beweise auf kein Verbrechen hin.

Die Anwälte übergaben dem Gericht außerdem die Strafanzeigen der Praktizierenden gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin. Sie führten an, dass Jiang direkt für die Einführung der gewaltsamen Unterdrückung von Falun Gong verantwortlich sei. Das ist nach existierendem chinesischem Gesetz rechtswidrig.

Die Praktizierenden forderten, dass die Anklage fallengelassen werde und sie bedingungslos freigelassen würden.

Die Verhandlung wurde um 16:00 Uhr ohne Urteilsverkündung vertagt.

Am 25. September erhielten die Praktizierenden ihre Urteile.

Frau Zhu Yun wurde zu sechs Jahren Gefängnis, Frau Wang Yingzi zu viereinhalb Jahren, Frau Xing Jiaqiu zu dreieinhalb Jahren, Frau Zhang Xiuying zu drei Jahren, Frau Gu Fengli zu eineinhalb Jahren und Herr Gao Zuokui zu 15 Monaten verurteilt.

Behörden suchen nach Beweisen

Am 24. Juli 2015 wurden die Falun Gong-Praktizierenden Frau Wang Yingzi, Frau Gu Fengli, Herr Gao Zuokui, Frau Zhang Xiuying, Herr Xing Jiaqiu und Frau Zhu Yun einzeln in der Stadt Huludao in der Provinz Liaoning festgenommen.

Nach ihrer Festnahme waren sie die ganze Zeit im Untersuchungsgefängnis Huludao eingesperrt gewesen. Obwohl ihre Fälle mehrmals an die Polizei zu weiteren Ermittlungen zurückgegeben worden waren, bestanden die Behörden darauf, dass Anklage gegen sie erhoben wurde.

Familien unter enormem Stress

Die Familienangehörigen standen unter ungeheurem Stress. Frau Gu Fenglis Ehemann starb, als sie inhaftiert war.

Als die Eheleute Herr Xing Jiaqiu und Frau Zhang Xuying festgenommen wurden, kamen deren alte Eltern und ihr Kind in finanzielle Schwierigkeiten.

An der Verfolgung dieser sechs Praktizierenden waren beteiligt:

Li Qingyang, Staatsanwalt;
Li Fushan, vorsitzender Richter: +86-429-2164525 (Büro), +86-15642963172 (mobil);
Kang Cuiping, Richter: +86-429-2164505 (Büro),+86-429-2164517 (Büro), +86-15642963175 (mobil).

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2015/10/15/153242.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/10/8/辽宁葫芦岛连山区法院对六名法轮功学员非法判刑-317220.html

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