Praktizierender zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – seine Berufung wird verzögert, dann abgelehnt

Der Falun Gong-Praktizierende Wang Shuxiang aus Peking wurde am 16. Dezember 2015 vom Bezirksgericht Fangshan rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Herr Wang versuchte am 24. Dezember Berufung einzulegen, doch das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Fangshan verzögerte die Einreichung mit Absicht. Das Gericht informierte seine Familienangehörigen am 30. Dezember über die Ablehnung von Wangs Berufung, mit der Begründung, sie sei zu spät eingebracht worden.

 
Wang Shuxiang
 
Wang Shuxiang, seine Frau und seine Schwiegereltern

Rechtswidrig verhaftet und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Am 31. Oktober 2014 gaben sich zwei Dutzend Beamte in Zivil als Mitarbeiter der Hausverwaltung aus und taten so, als müssten sie einen Wasserrohrbruch reparieren. Es waren Beamte von der Polizeibehörde des Bezirks Fangshan, von der Staatssicherheitsabteilung und vom Büro 610. Sie brachen in Wangs Wohnung ein und weigerten sich, einen Ausweis oder einen Haftbefehl zu zeigen. Sie nahmen Herrn Wang fest und durchsuchten sein Haus. Sie beschlagnahmten einen Laptop, fünf Mobiltelefone und andere persönliche Dinge.

Zuerst sperrte man Herrn Wang in das Untersuchungsgefängnis im Bezirk Fangshan von Peking und danach in das erste Untersuchungsgefängnis in Peking. Im April 2015 kam er zurück in das Gefängnis im Bezirk Fangshan. Die Familie wurde über die Verlegungen nicht informiert.

Seine Haftzeit wurde um ein Jahr verlängert. Während der Haft kam Wangs Fall wegen fehlender Beweise von der Staatsanwaltschaft zwei Mal zurück zur Polizeibehörde Fangshan. Polizeibehörde und Staatssicherheitsabteilung erfanden Beweise und schließlich wurde der Fall vom Gericht akzeptiert.

Herr Wang stand am 17. November 2015 vor Gericht. Der Vorsitzende Richter Dong Jie vom Bezirksgericht Fangshan verletzte das Gesetz, indem er den Angeklagten im Vorfeld nicht informierte.

Herr Wang erklärte während der Verhandlung seine Unschuld und sein Anwalt plädierte in seinem Namen auf nicht schuldig. Der Anwalt betonte, dass Falun Gong entsprechend dem chinesischen Gesetz legal sei und es keine rechtliche Basis für eine Verfolgung der Praktik gäbe.

Der Richter beachtete die Argumente des Anwalts und den Mangel an Beweisen nicht und verurteilte Herrn Wang zu vier Jahren Gefängnis.

Das Untersuchungsgefängnis verzögert absichtlich die Einbringung der Berufung von Herrn Wang

Der Urteilsspruch und die Mitteilung über das Strafmaß fanden am 16. Dezember 2015 statt. Herr Wang legte am 24. Dezember Berufung ein, als er sich im Untersuchungsgefängnis Fangshan befand. Das Untersuchungsgefängnis verzögerte die Abgabe der Berufung mit Absicht.

Die Gefängniswärter benutzten zuerst die Ausrede, dass der Verantwortliche für die Berufung nicht da sei und baten Herrn Wang am nächsten Tag zu berufen. Später erklärte der Wärter Herrn Wang, dass er bis 26. Dezember warten müsse. Am 25. Dezember informierte das Untersuchungsgefängnis Herrn Wang, dass sie es am 26. Dezember nicht bearbeiten könnten, weil es ein Samstag sei und dass Herr Wang bis Montag dem 28. Dezember warten solle. Am 30. Dezember wurde Wangs Frau informiert, dass das Gericht die Berufung abgelehnt habe, weil die zehn-Tages-Frist abgelaufen sei.

Seit Oktober 2015 hat Richter Dong Jie bereits sieben Falun Gong-Praktizierende rechtswidrig verurteilt.

So wurde Wang Shuxiang in der Vergangenheit verfolgt

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wurde Herr Wang fünf Mal verhaftet und ständig von der Polizei und dem Büro 610 schikaniert.

Weil er 1999 zum Platz des Himmlischen Friedens ging, um sich für das Recht, Falun Gong zu praktizieren, einzusetzen, entließ ihn sein Arbeitgeber. Auch seine Frau wurde entlassen. Zu Beginn erhielt er von seiner Arbeitsstelle monatlich 60 Yuan (ca. 8,50 €) [1] als Sozialleistung, doch diese wurde nach sechs Monaten eingestellt.

Im Juli 2000 brachen Beamte von der örtlichen Polizeiwache in Wangs Haus ein. Sie durchsuchten es und nahmen ihn und seine Frau fest. Das Paar wurde während des Polizeiverhörs gefoltert, um ein „Geständnis“ zu erzwingen. Dann sperrte man sie in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dongcheng und in das erste Untersuchungsgefängnis in Peking.

Herr Wang wurde am 5. Dezember 2000 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und seine Frau Zang Lizhen zu drei Jahren. Herr Wang wurde im Gefängnis Chadian in Tianjin mit Elektroschocks gefoltert.

Die Kinder des Paares waren erst im Grundschulalter, deshalb nahm eine Tante sie auf.

Wangs Frau wurde 2008 erneut verhaftet, als die KPCh im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking in großem Ausmaß Verhaftungen von Falun Gong-Praktizierenden durchführte. Man verurteilte sie zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit. Herr Wang musste sein Zuhause verlassen, um einer weiteren Verfolgung zu entgehen.

[1] Im Vergleich dazu: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2016/1/28/154979.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/1/2/北京王树祥被非法判刑四年-上诉遭刁难-321664.html

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