Provinz Hebei: Falun Gong-Praktizierende vor Gericht gestellt, leeres Blatt Papier als Beweismittel vorgebracht

Am 1. November 2016 wurde die Falun Gong-Praktizierende Lu Yan vor das nördliche Bezirksgericht Hebei, Stadt Tangshan, gestellt. Unter den vorgebrachten Beweismitteln befand sich ein leeres Blatt Papier.

Frau Lu wurde angeklagt nach § 300 des chinesischen StGB; dort heißt es „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren…“ Die Kommunistische Partei Chinas verwendet diesen Paragraphen oft bei ihrer Kampagne zur Auslöschung von Falun Gong, um Falun Gong-Praktizierende einsperren zu lassen.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des nördlichen Bezirks gegen Frau Lu stand auch: „Die oben genannten Falun Dafa-Materialien sind gegen die Kommunistische Partei Chinas und ihr System des Sozialismus.“

Dasselbe Gericht stellte am selben Tag auch die 72-jährige Falun Gong-Praktizierende Bai Meifen vor Gericht. Frau Bai litt vor ihrer Ankunft im Gericht unter schwerer Reisekrankheit. Sie musste sich während der Verhandlung oft übergeben und konnte nicht normal gehen.

Beide Frauen wurden nach der Verhandlung in die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Tangshan gebracht.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2016/11/20/160011.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/11/4/唐山检察院-白纸竟然成“证据”(图)-337233.html

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