Frau Hong stirbt im Gefängnis – Todesursache unbekannt

Frau Hong Misu, eine Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Wenling, ist am 15. August 2018 im Alter von 52 Jahren im Frauengefängnis von Zhejiang gestorben. Sie war im Mai 2016 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kommunistische Partei Chinas verfolgt die uralte Kultivierungspraktik Falun Dafa immer noch, und Frau Hong ist eines von vielen Tausenden Opfern.

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Frau Hong Misu

Der Tod von Frau Hong ist das tragische Ende eines jahrelangen Leidens. Weil Hong Falun Dafa praktizierte, war sie insgesamt acht Mal verhaftet und ihr Haus war in den letzten 19 Jahren mehrfach durchsucht worden.

Unklar ist, ob Frau Hong während ihrer letzten Inhaftierung gefoltert wurde. Doch ehemalige Insassen des Frauengefängnisses von Zhejiang sagten aus, dass Falun-Dafa-Praktizierende in diesem Gefängnis ständig gefoltert würden, um sie zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben.

Nach Berichten von Praktizierenden, die dort waren, sperren die Wärter sie normalerweise bei ihrer Ankunft in einem dunklen Raum ein. Dort werden sie 24 Stunden lang von Häftlingen überwacht und gezwungen, sich Videos anzusehen, die Falun Dafa verleumden.

Wenn die Praktizierende sich nach dieser ersten Gehirnwäsche weigert, die Erklärung zu unterschreiben, Falun Dafa aufzugeben, wird sie von den Wärtern geschlagen, mit Elektrostäben geschockt, gezwungen, nervenschädigende Medikamente einzunehmen und auf viele andere Weise gequält. Das geschieht, um die Grenzen ihrer Willenskraft zu prüfen.

Zum Zeitpunkt dieses Berichtes hat Frau Hongs Familie noch nichts von den Gefängnisbehörden über die Ursache ihres Todes erfahren.

Details zu Frau Hongs Verhaftungen

Frau Hong machte beständig auf die Verfolgung aufmerksam – trotz des enormen Drucks durch die Verfolgung in den letzten 19 Jahren und der Gefahr, mit der sie ständig konfrontiert war.

Ihre letzte Verhaftung fand im November 2015 statt, nachdem man sie bei der Polizei gemeldet hatte, weil sie mit anderen auf der Straße über Falun Dafa gesprochen hatte. Das Bezirksgericht Luqiao in der Stadt Taizhou verurteilte sie daraufhin am 24. Mai 2016 zu drei Jahren und neun Monaten Haft im Frauengefängnis Zhejiang.

Frau Hongs letzte und dritte Haftstrafe war nur zwei Jahre, nachdem sie eine dreieinhalbjährige Haftstrafe im selben Gefängnis abgesessen hatte – wieder nur aus dem Grund, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung gesprochen hatte.

Der zweiten Haftstrafe ging eine Verhaftung im Mai 2004 voraus. Damals wurde sie bei der Hausarbeit festgenommen. Die Polizei ließ sie eine Woche lang nicht schlafen und brachte sie danach ins Untersuchungsgefängnis Wenling. Nach über zehn Monaten Haft wurde sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Im Frauengefängnis von Zhejiang hielt man Frau Hong in einem kalten und dunklen Raum fest. Die Wärter beobachteten sie rund um die Uhr und erlaubten ihr nicht, mit jemandem zu sprechen. Nach drei Jahren ununterbrochener Einschüchterung und Gehirnwäsche war sie traumatisiert.

Den drei Gefängnisstrafen ging eine Haftstrafe in einem Arbeitslager voraus. Als sie 2001 im Frauenzwangsarbeitslager Moganshan festgehalten wurde, zwangen die Wärter sie, unbekannte Drogen zu nehmen. Danach verschlechterte sich ihre Gesundheit rasch und sie war dem Tode nah. Aus Angst, sie könnte im Arbeitslager sterben, entließ das Lager sie auf Bewährung.

In den Jahren von Frau Hongs Haft schikanierte die Polizei häufig ihre Eltern, wodurch diese in enormer Angst und ständiger Sorge lebten. Frau Hongs Ehemann wurde von den Behörden gezwungen, sich von ihr scheiden zu lassen.

Chinesische Version

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