FGI: Zeichen setzen – Strafanzeige gegen Jiang Zemin, Chinas ehemaligen Staatspräsidenten, wegen Völkermord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun Gong-Praktizierenden in China

Am 20. November 2001 demonstrierten 36 Falun Gong-Praktizierende aus westlichen Ländern auf Chinas berühmtem Platz des himmlischen Friedens für die Freiheit von Falun Gong in China, wurden gewaltsam festgenommen und des Landes verwiesen.

Jetzt, zwei Jahre, später reichen einige der deutschen Teilnehmer bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige ein gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Jiang Zemin und weitere hohe Funktionäre und Verantwortliche bei der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in der VR China. Die Anzeige umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter und gefährliche Körperverletzung an Falun Gong-Praktizierenden in der VR China.

Die Strafanzeige wird erstattet von insgesamt 39 Opfern der Verfolgung, dem Deutschen Falun Dafa Verein und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf diesem Weg nachhaltig für ein Ende der Terror-Kampagne zur Auslöschung von Falun Gong in China einsetzen. In der Anzeige werden persönliche Schicksale von 15 außerhalb Chinas lebenden Folter-Opfern dargestellt, die als Zeugen aussagen können. Die in der Anzeige enthaltene Dokumentation der Fälle von über 800 Foltertoten sowie weiterer Opfer der Verfolgung entwirft ein Bild von dem ungeahnten Ausmaß der Terror-Kampagne und den Methoden von Folter und Verfolgung in allen Lebensbereichen in China.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin, bekannt durch die Vertretung deutscher Opfer der argentinischen Militär-Junta, vertritt die Anzeigenerstatter. Die Anzeige dürfte in ihrer Tragweite und Bedeutung gleichrangig wie die gegen Milosevic und Pinochet zu sehen sein.

Johannes Rau in Nanjing: "Menschenrechte haben universelle Bedeutung“
Sein entschiedenes Bekenntnis zu den Menschenrechten hat der deutsche Bundespräsident im September 2003 vor rund tausend Studenten und ihren Professoren in der Universität von Nanjing zum Ausdruck gebracht: "Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person geht, um Leben und Freiheit, um Schutz vor Folter, vor willkürlichem Freiheitsentzug und vor Diskriminierung, eben das, was die Voraussetzungen für den "aufrechten Gang" sind, dann kann es in der Grundhaltung keine Kompromisse und kein Relativieren geben.“

Auf diesem geistigen Hintergrund steht die für November 2003 in Deutschland vorbereitete Einreichung der Strafanzeige. Es geht in der Strafanzeige um die Verbrechen des Menschen Jiang Zemin und seiner Gefolgsleute, die weder das chinesische Volk noch den chinesischen Staat repräsentieren.

Die Verfolgung von Falun Gong beruht auf dem Befehl Jiang Zemins: “Ruiniert ihren Ruf, plündert sie finanziell aus und zerstört sie physisch” Dieser Befehl greift seit über vier Jahren in das Leben von Millionen Chinesen ein. Familienangehörige, Freunde, Betriebe, Schulen und Ausbildungsstätten werden gegen Falun Gong-Praktizierende aufgehetzt, zum Verrat angestiftet, zu Zahlungen erpresst oder man lässt Praktizierende ganz einfach verschwinden. In Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern werden bis zu hunderttausend Falun Gong-Praktizierende gequält, gefoltert, der "Gehirnwäsche“ unterzogen, zur Aufgabe ihrer moralischen Prinzipien gezwungen. Familien werden zerrissen, Menschen in die Flucht getrieben, Frauen werden vergewaltigt und zu Abtreibungen gezwungen, Unschuldige zu Tode gefoltert.

Das im Juni 2002 eingeführte deutsche Völkerstrafgesetzbuch besagt in Artikel 1, Teil 1, § 1: „Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen, auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.“

In der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 heißt es: „Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:.
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Diese UN-Konvention wurde erstellt und von den vertragschließenden Parteien zu denen auch Deutschland gehört unterschrieben "in Anerkennung der Tatsache, daß Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große Verluste zugefügt hat, und in der Überzeugung, daß zur Befreiung der Menschheit von einer solch verabscheuungswürdigen Geißel internationale Zusammenarbeit erforderlich ist.“

Zur Pressekonferenz in Berlin am 24. November, 11 Uhr ergehen gesonderte Einladungen.

Sonnabend, den 22. November:
Von 8 – 10 Uhr: Etwa 500 Falun Gong-Praktizierende aus Europa treffen sich in Berlin – Mitte vor dem Roten Rathaus zu Übungen und Meditation.
Von 11 – 13 Uhr: Gedenkmarsch vom Roten Rathaus zum Lustgarten, über die Strasse Unter den Linden durch das Brandenburger Tor, auf der Ebertstrasse zum Potsdamer Platz.
Motto: „Stellt Jiang Zemin vor Gericht!“ und „Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China!“

Montag, den 24. November: Von 9 bis 14 Uhr stehen etwa 300 Falun Gong-Praktizierende zwischen Reichstag und Brandenburger Tor: 13 Uhr Kundgebung mit Gästen: „Stellt Jiang Zemin vor Gericht“

Kontaktpersonen in Berlin: Frau Zhihong Zheng: 0179 – 325 83 11; Renate Lilge-Stodieck: 0162 – 134 54 78

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Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Frau Waltraud Ng Tel.: 06201-15672, Mobil: 0173-3135532 oder
Frau Andrea Fischer Tel.: 030-7523594, Mobil: 0160-95012757

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