Provinz Sichuan: Frau Zhou Zebi aus Chengxi starb durch Folter im Jahr 2001

Frau Zhou Zebi aus Chengxi im Dazhu Bezirk, Provinz Sichuan, wurde während ihrer Gefangenschaft im berüchtigten Nanmusi Arbeitslager in Zizhong auf vielerlei Weise gefoltert. Durch die lang andauernde Folter war sie völlig ausgezehrt und stand an der Schwelle des Todes. Sie war verletzt, musste ständig husten, erbrach Blut und hatte auch Blut im Stuhl. Einer ihrer Angehörigen trug sie im April 2001 auf dem Rücken aus dem Lager hinaus. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits bedrohliche Ödeme gehabt. Ihr Unterleib war aufgebläht, und sie konnte nur ausatmen, aber nicht tief Luft holen. Durch die Folterungen war sie in diesen Zustand gebracht worden. Sie sah aus wie eine Tote. Im Mai 2001 starb Frau Zhou Zebi an den Komplikationen, die von der Folter durch die Hände der Behörden resultierten.

Frau Zhou Zebi wurde 1966 im Dorf Huangjing bei Chengxi im Dazhu Bezirk, Provinz Sichuan geboren. Sie war von klein auf sehr schwach gewesen. Ihre Mutter hatte sie, auf der Suche nach guten Ärzten und um Medizin für sie zu bekommen, überall hingebracht. Nachdem sie geheiratet und ein Kind bekommen hatte, verschlechterte sich ihre Gesundheit noch mehr. Als sie begonnen hatte Falun Gong zu üben, erholte sie sich gesundheitlich und ihr Herz war voller Glück. Ihre Freunde und Verwandten konnten sie wieder lachen hören. Sie verhielt sich entsprechend „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ – den Prinzipien von Falun Gong. Sie zeigte Respekt gegenüber ihren Schwiegereltern und war bei ihren Nachbarn als eine gutherzige Person bekannt.

Im Juli 1999 begann die Verfolgung von Falun Gong in China, und Frau Zhou ging nach Peking, um dort für Falun Gong zu appellieren. Später brachte man sie in die Changping Strafanstalt, weil sie beim Verhör Falun Gong nicht verleugnen wollte.

In der Strafanstalt wurden Frau Zhou und andere Falun Gong Praktizierende von den Polizisten verprügelt und physisch bestraft. Die einzige Nahrung, die ihnen jeden Tag gegeben wurde, waren zwei kleine Stücke gedämpftes Brot.

Nachdem sie zurück zur zweiten Strafanstalt im Dazhu Bezirk in der Provinz Sichuan gebracht wurde, verurteilte die Polizei sie zu einem Jahr Zwangsarbeit. Im berüchtigten Nanmusi Arbeitslager ist sie auf jede nur erdenkliche Weise gefoltert worden, aber sie blieb standhaft bei ihrem Glauben und hat niemals nachgegeben.

Um sich der Verantwortung für ihren Tod zu entziehen, informierte das Arbeitslager im April 2001 die Familienangehörigen, damit man sie nach Hause bringt. Als ein Angehöriger sie auf dem Rücken aus dem Arbeitslager trug, konnte ihr Mann sie beinahe nicht mehr wieder erkennen. Ihre Augen waren derart angeschwollen, dass sie fast nichts mehr sehen konnte. Sie hatte überall am Körper Ödeme und ihr Unterleib war aufgebläht. Sie stand an der Schwelle des Todes. Frau Zhou Zebi starb im Mai 2001 aufgrund ihrer äußerst schlechten gesundheitlichen Verfassung, verursacht durch grausame Folter.
Nach Frau Zhous Tod fingen die Behörden an Gerüchte zu erfinden, dass sie durch das Üben von Falun Gong gestorben sei. Auf diese Weise versuchten sie sich der Verantwortung für Frau Zhous Tod zu entziehen.

Telefonnummern:
Li Yuexue: Leiter des „Büros 610“ (1): 0086-13508263513 (Mobil), 0086-818-6242610 (Büro), 0086-818-6225996 (privat)
Li Xianhua: Leiter der Nationalen Sicherheitsbrigade: 0086-818-6224321, 0086-1388281808 (Mobil)

(1)Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Chinesisches Original:
http://www.minghui.org/mh/articles/2004/5/18/74936.html

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2004/6/6/48948.html

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