Todesmeldungen! 17 Falun Gong-Übende kamen bei der Verfolgung ums Leben

Herr Shen Baoping, 28, kam aus dem autonomen Gebiet Xinjiang. Im Untersuchungsgefängnis Changji wurde er grausam gefoltert, weil er fest entschlossen war Falun Gong weiter zu praktizieren. Die Polizisten zogen seine Kleidung mit Gewalt aus und banden ihn auf ein schmales Brett, er durfte sogar beim Essen und Stuhlgang auch nicht aufstehen, was ihm körperlich und psychisch schweren Schaden zufügte. Weil Herr Shen auf das Praktizieren nicht verzichtete, wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und ins Gefängnis gesteckt. Auch dort ließ er sich nicht von seinem Glauben an Falun Gong nicht abbringen und musste somit langfristig unmenschliche Misshandelungen erleiden. Schließlich wurde der starke und kräftige junge Mann so sehr gefoltert, dass er nur noch aus Haut und Knochen bestand, und man brachte es nicht übers Herz, die Wunden an seinem Körper anzuschauen. Infolge der Folter starb er.

Frau Zhao Jishi, 80, kam aus der Gemeinde Tanpeng, Kreis Linquan, Provinz Anhui. Sie fing 1998 an Falun Gong zu üben. Im Oktober 1999 gingen ihr Sohn Zhao Yunbin und ihre Enkelin wegen einer Petition für Falun Gong nach Peking, wurden dort unrechtmäßig festgenommen und im Untersuchungsgefängnis des Kreises Linquan eingesperrt. Später wurden sie zu zwei Jahren „Umerziehung durch Arbeit“ verurteilt und im Jahr 2002 entlassen. Die Polizei belästigte Frau Zhao und ihre ebenfalls Falun Gong praktizierenden Familienangehörigen mehrmals, erpresste von ihnen Geld und sperrte sie für kurze Zeit ein, was der alten Frau psychisch und körperlich starken Schaden zufügte. Infolgedessen starb sie am 18.02.2004. Als ihr Sohn Zhao Yunbin im März 2004 Banner von Falun Gong in der Öffentlichkeit aufhing, wurde er angezeigt. Angesichts der Festnahmegefahr sah er sich gezwungen, in der Obdachlosigkeit zu leben. Im Oktober 2004, als er Informationsmaterialien zur Klarstellung der wahren Umstände der Verfolgung an andere Praktizierende lieferte, wurde er festgehalten. Er befindet sich jetzt im Gefängnis Nanhu der Provinz Anhui in Haft.

Frau Shi Dianzhi, 58, kam aus der Stadt Xinxiang, Provinz Henan. Als sie am 23.01.2003 am Hauptbahnhof den Mitmenschen die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong erklären wollte (1), wurde sie von Polizisten entführt und ein Strafgeld von 3000 Yuan (2) wurde von ihr erpresst. Unter der Terrorverfolgung starb sie am 18.04.2003.

Frau Shun Xiangmei, 61, wohnte in der Gemeinde Yuhe, Stadt Huixian, Provinz Henan. Im Juli 2000, als sie in Jiushan an einer Versammlung von ortsansässigen Falun Gong Praktizierenden teilnahm, wurden alle anwesenden Praktizierenden von der Polizei festgenommen. Shun Xiangmei wurde für 10 Tage in der Strafanstalt Changcun eingesperrt. Weil sie keine Garantieerklärung (3) schrieb, wurde die Haft verlängert. Einen Monat später verlegte man sie in die Polizeistation Yuhe. Dort quälte man sie und zwang sie zu arbeiten. Zu jeder Malzeit bekam sie lediglich ein kleines Dampfbrot von nicht einmal 50 Gramm und eine Schüssel dünne Suppe. Ferner war es verboten, dass ihre Familienangehörigen ihr etwas mitbringen. Durch solche Misshandlungen war die Gesundheit von Shun Xiangmei beeinträchtigt. Eines Nachts fühlte sie sich plötzlich sehr unwohl und fiel ins Koma. Trotz Einlieferung in die Notaufnahme eines Krankenhauses starb sie.

Frau Wu Mingli, 60, wohnte in der Gemeinde Xiaochi, Kreis Huangmei, Provinz Hubei. Nach Juli 1999, Beginn der Verfolgung von Falun Gong, vermutete die Polizei der Gemeinde, dass Frau Wu die Leute in ihrer Umgebung über die wahren Umstände von Falun Gong aufkläre, so kamen sie mehrmals zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen und zu bedrohen. Am 09.05.2005 belästigten die Beamten sie wieder und durchsuchten die Wohnung, um nach Büchern von Falun Gong zu suchen. In dieser Situation sah sich Frau Wu gezwungen, ihr Heim zu verlassen, um vor weiterer Verfolgung zu fliehen. Jedoch ließen die Polizisten ihre Familie nicht in Ruhe und bedrohten ihren Mann mehrmals, sodass ihr Mann unter enormen Druck Selbstmord begehen wollte. Von der Verfolgung traumatisiert starb Frau Wu am 25.05.2005.

Frau Luo Meiqing, 68, war pensionierte Angestellte des Emei Konzerns für Eisenverarbeitung in der Stadt Emeishan, Provinz Sichuan. Sie fing 1996 an Falun Gong zu üben. Früher hatte sie viele Krankheiten, wie z.B. Harnblasenentzündung, Nierenentzündung und Gelenkentzündung. Durch das Üben von Falun Gong verbesserte sich ihre Gesundheit wesentlich. Kurz nach dem 20.07.1999, Beginn der Verfolgung von Falun Gong, ging sie zur Regierung der Provinzhauptstadt Chengdu, um ein gerechtes Wort für Falun Gong zu sprechen, wurde daraufhin von den Mitarbeitern des „Büros 610“ (4) der Firma zurückgebracht. Im Frühlingsfest 2000 reiste sie wegen einer Petition nach Peking, wurde wieder vom „Büro 610“ der Firma in ihre Heimatstadt zurückgebracht und dann unrechtmäßig von der Polizeibehörde der Stadt Emeishan eingesperrt, zugleich erpresste man von ihr noch ein hohes Strafgeld von etwa 10 000 Yuan. Später wurde sie in die Ausbildungszentrale der Firma eingesperrt und rund um die Uhr der Gehirnwäsche unterzogen. Ihre Familienangehörigen schrieben für sie die sog. „drei Erklärungen“ (5) und verboten ihr, weiter Falun Gong zu praktizieren. Nachdem sie dies erfahren hatte, ging sie zur Firma und erklärte die Erklärungen für ungültig. Aufgrund der Verfolgung konnte sie Falun Gong nicht mehr normal praktizieren, so dass ihre alten Krankheiten wieder vorkamen. Sie starb im Juni 2002 an der Harnvergiftung.

Herr Yang Yinghua, 89, kam aus der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan. Anfang 1999 begann er Falun Gong zu üben. Seitdem das Jiang Regime Falun Gong verfolgt, gingen seine ebenfalls Falun Gong praktizierende Tochter zweimal nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen, wurde daraufhin mehrmals festgenommen. Man durchsuchte ihre Wohnung, verhängte eine Geldstrafe und entließ sie von ihrem Arbeitsplatz. Beamte der Polizeistation der Straße Jiafangbeilu der Stadt Chengdu belästigten Herrn Yang öfters, darunter litt er psychisch sehr stark. Er starb 2004.

Frau Wu Deming, 73, kam aus dem Bezirk Caijiachang, Stadt Chongqing. Sie übte Falun Gong seit 1996. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong ab 20.07.1999 kamen mehrmals Polizisten zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen, was Frau Wu psychisch schweren Schaden zufügte. Sie verstarb im Mai 2000.

Frau Qiao Xuechen, 67, war aus der Stadt Jilin, Provinz Jilin. Sie begann im Mai 1994 Falun Gong zu üben. Früher hatte sie an schwerem Rheuma gelitten, ihr Lendenwirbel war bis zu 90 Grade verformt und sie hatte X-Beine. Durch das Üben von Falun Gong waren ihr Lendenwirbel und ihre Beine wieder gerade geworden, sie wurde von allen Krankheiten ohne medizinische Behandlung befreit. Zu jedem sagte sie „Falun Gong ist gut“. Nachdem die KP Chinas seit dem 20.07.1999 Falun Gong unterdrückt, ging sie zur Petitionsbehörde auf unterschiedlichen Ebenen, um sich für Falun Gong einzusetzen. Sie wurde jedoch stets zurückgewiesen. Damit wurde sie körperlich und geistlich stark angeschlagen. Sie starb am 11.05.2003.

Herr Qian Junlin, 73, war pensionierter Angestellter der Nickelindustriefirma in der Stadt Panshi, Provinz Jilin. Er fing 1995 an Falun Gong zu üben. Seit dem 20.07.1999 kamen öfters Polizisten zu ihm nach Hause, um ihn zu belästigen, was ihn körperlich und geistlich schwer verletzte. Er starb am 08.03.2005.

Frau Wen Yumei, 61, war pensionierte Arbeiterin der Nickelindustriefirma in der Stadt Panshi, Provinz Jilin. Sie übte Falun Gong seit 1996. In 1999 ging sie nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen, wurde jedoch von Beamten der lokalen Polizeistation festgenommen und für 15 Tage eingesperrt. Im Oktober 2002 wurde sie zu einem „Gehirnwäschekurs“ verschleppt. Nach ihrer Freilassung kam ständig die Polizei zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen, was sie körperlich und geistlich stark mitnahm. Sie starb im Februar 2004.

Frau Zhao Hongmei, 25, kam aus Baishishan, Provinz Jilin. Sie fing 1998 an Falun Gong zu üben. Da sie sich dafür einsetzte, die wahren Umstände der Verfolgung zu verbreiten, wurde sie im Juni 2000 unrechtmäßig verhaftet und zu einem Jahr „Umerziehung durch Arbeit“ verurteilt. Später wurde ihre Haft außerhalb des Gefängnisses in Form von Hausarrest durchgeführt. 2002 nahm man sie erneut fest, dann durch die Bemühungen ihrer Familienangehörigen, die 2000 Yuan an die Behörden bezahlten, ließ man sie gegen eine Bürgschaft für eine ärztliche Behandlung frei. Später wurde das Geld mit viel Mühe zurückgefordert. Wegen all dem Stress und Schmerz erlitt sie einen heftigen Schock. Sie starb am 06.05.2005 an einem Rückfall ihrer alten Herzkrankheit.

Frau Ma Zhijin, über 60, wohnte in der Stadt Changchun, Provinz Jilin. Während der Zeit, als sie ihre Tochter in der Stadt Dalian besuchte, verteilte sie Infomaterialien über die wahren Umstände von Falun Gong auf der Straße. Sie wurde daraufhin von Beamten der Polizeistation Laohuotan der Stadt Dalian verhaftet. Sie sprang in der Polizeistation vom zweiten Stock, um zu fliehen und wurde dabei schwer verletzt. Sie starb im November 2003.

Herr Zhang Shiren, 75, kam ursprünglich aus dem Dorf Zhangjia der Gemeinde Dashuibo, Stadt Wendeng, Provinz Shandong. Er fing 1996 an Falun Gong zu üben. Nach dem 20.07.1999 zog er in die Stadt Yantai um. Weil er Falun Gong praktizierte, wurde er von der Polizeistation Yantai unrechtmäßig gefangen gehalten. Er wurde jedoch durch die Bemühungen seiner Bekannten freigelassen. Er starb trotzdem am 23.04.2002.

Frau Guan Juan, 37, kam aus der Stadt Shuangcheng, Provinz Heilongjiang. Im Jahre 2000 ging sie nach Peking um für Falun Gong zu appellieren, wurde deswegen verhaftet und musste ein Strafgeld von 3000 Yuan bezahlen. Sie litt lange Zeit unter der Überwachung und Belästigung und konnte nicht mehr richtig praktizieren, dadurch kamen ihre alten Krankheiten wieder. Sie starb im November 2004.

Frau Yang Huimin, 51, wohnte im Dorf Hancun, Gemeinde Songlindian, Stadt Zhuozhou, Provinz Hebei. Sie litt früher an Bluthochdruck, der durch das Üben von Falun Gong seit Anfang 1999 ohne medizinische Behandlung langsam verschwand. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong ab 20.07.1999 wurde sie körperlich und geistlich stark verletzt, sie konnte nicht richtig praktizieren. Am 05.03.2005 starb sie an der Gehirnblutung.

Frau Li Xiuzhen, 64, war Mitarbeiterin der staatlichen Textilfabrik Nr. 4 in der Stadt Handan, Provinz Hebei. Weil sie Falun Gong praktizierte, wurde sie mehrmals zu Hause von den Behörden belästigt und bedroht. Aufgrund dessen litt sie an geistiger Verwirrung und starb am 15.02.2003.

(1) „Die Wahrheit erklären“ bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong“ erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

(2) „Yuan“ ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

(3) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

(4) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(5) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

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