Drei Praktizierende aus den Provinzen Neimenggu, Hebei und Liaoning starben an den Folgen der Verfolgung

1. Frau Wang Shuying war 51 Jahre alt. Sie kam aus der Stadt Manzhouli, Provinz Neimenggu. 1996 fing sie an Falun Gong zu üben. Im November 2000 durchsuchte die Polizei widerrechtlich ihre Wohnung und fand einige Falun Gong Materialien, weswegen Frau Wang für ein Jahr in einer Strafanstalt eingesperrt wurde. Aufgrund der Gefangenschaft und der Verfolgung, die sie in dieser Zeit erlitt, wurde sie krank. Im April 2001 und August 2002 hatte man sie in ein Gehirnwäschezentrum gesteckt, wogegen sie jedes Mal mit einem Hungerstreik protestierte. Das Gehirnwäschezentrum reagierte darauf, indem sie Frau Wang zwangsernährten. Ihr Mann wurde auch sechs Monate inhaftiert, einfach aus dem Grund, weil seine Frau eine Falun Gong Praktizierende war. Später kam die Polizei mehrmals bei ihr zuhause vorbei und belästigte sie. Frau Wang Shuying starb am 22. Januar 2006. Bevor sie starb, ermutigte sie ihre Familie wiederholt, fest an Falun Gong zu glauben.

2. Frau Wang Guanying lebte in Dingzhou in der Provinz Hebei. Früher litt sie an Bronchitis, Herzkrankheiten, hohem Blutdruck, Schlaflosigkeit und vielen anderen Beschwerden. Diese Gebrechen verschwanden jedoch allmählich, nachdem sie 1996 angefangen hatte Falun Gong zu praktizieren. Fortan war es ihr auch wieder möglich zu arbeiten. Ihre Familie war über ihre besseren Zustand sehr froh. Am 20. Juli 1999 begann das Regime der Kommunistischen Partei Chinas mit der Verfolgung von Falun Gong. Wang Guanying schrieb einen Brief, um an die Behörden zu appellieren und sie näher über Falun Gong zu informieren. Die Polizei von Dingzhou nahm sie aus diesem Grund fest. Sie hielten sie Ende September 2000 unrechtmäßig für 50 Tage in der Dingzhou Strafanstalt gefangen. Der Polizist Lu Shujun von der Kriminalabteilung schlug sie und zwang sie auf der „Tigerbank“ (1) zu sitzen. Er erlaubte ihr nicht zu schlafen und weckte sie sofort auf, wenn sie ihre Augen schloss. 50 Tage lang hatte sie keinen Schlaf bekommen, was bewirkte, dass sie wieder hohen Blutdruck bekam. Mehrmals verlor sie ihr Bewusstsein. Ihr Gesicht war von der Prügel gezeichnet. Die Polizistin Wu war ihr gegenüber äußerst grausam. Sie schlug und beschimpfte Frau Wang und versuchte sie zu zwingen die so genannte „Garantieerklärung“ (2) zu schreiben, um Falun Gong aufzugeben. Die Polizei verweigerte auch ihrer Familie, sie zu sehen. Um sie frei zu bekommen, hatte ihre Familie versucht die Polizei durch Einladung zum Essen in einem Restaurant und mit Lebensmittelgeschenken gut zu stimmen. Bevor sie es schließlich schafften, Frau Wang zur ärztlichen Behandlung frei zu bekommen, hatte die Familie 30.000 Yuan (3) ausgeben müssen.

Nachdem Frau Wang freigelassen wurde, erlaubte die Polizei ihr nicht, irgendwo hinzugehen. Weil sie ihr den Personalausweis abgenommen hatten, musste sie der Polizeiwache jedes Mal melden, wenn sie hinausging, um ihre Verwandten und Freunde zu besuchen. Bevor sie ihren Personalausweis für diese Besuche abholte, musste sie immer 10 Yuan bezahlen. Andernfalls hätte die Polizei sie festgenommen. Die Polizei kam oft zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen. An den nationalen Feiertagen durchsuchte die Polizei auch ihre Wohnung und bedrohte sie. Sie erlaubten ihr nicht, die Falun Gong Übungen zu machen. Die Polizei kam willkürlich vorbei, was Frau Wang sehr nervös machte. Sie konnte nicht einschlafen und bekam jedes Mal Angstzustände, wenn sie eine Polizeiautosirene hörte. Sie fürchtete sich sogar vor Leuten, die an ihre Tür klopften. Sie musste Tabletten nehmen, um schlafen zu können. Die Behörden fuhren fort, sie unerbittlich zu verfolgen. Frau Wang litt körperlich und seelisch unter der Verfolgung. Sie starb an einer Überdosis Schlaftabletten.

3. Frau Li Jing war 79 Jahre alt. Die pensionierte Lehrerin hatte an der Huanren Bezirksgrundschule in der Provinz Liaoning unterrichtet. Bevor sie 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong begann, litt sie an verschiedenen Krankheiten, die mit der Zeit des Praktizierens verschwanden. Im April 2000 ging sie zum Appellieren nach Peking und um sich für Falun Gong einzusetzen. Die Polizei sperrte sie für einen Monat ein. 2003 wurde sie widerrechtlich verhaftet, als sie Infomaterialien über Falun Gong in ihrer Nachbarschaft verteilte. Dafür wurde sie zwei Wochen lang eingesperrt. Später kam die Polizei wiederholt bei ihr zuhause vorbei, um sie zu schikanieren und sie zu bedrohen. Sie hatte große körperliche und seelische Leiden zu ertragen und starb am 24. Januar 2006.

(1) Die Praktizierenden werden gezwungen auf einer kleinen, ca. 20 cm großen Metallbank zu sitzen. Die Knie werden den Opfern dabei gefesselt und der Betroffene muss sehr lange regungslos in dieser Haltung verharren. Oftmals werden noch kleine harte Objekte unter das Gesäß oder zwischen die Unterschenkel oder Knöchel gelegt, um es schwieriger zu machen die Schmerzen durchzustehen. Eine Zeichnung finden Sie unter: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2001/11/24/16156.html

(2) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

(3) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

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