Das Justizministerium der Stadt Qingdao versucht einen Rechtsanwalt daran zu hindern, den Praktizierenden Cui Luning zu verteidigen

Nachdem die Rechtsanwälte Min Huirong und Sun Hong vom Justizministerium der Stadt Qingdao bedroht wurden, um sie davon abzuhalten Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen, wandte jenes Ministerium noch heimtückischere Methoden beim Untergraben des Gesetzes an. Sie drohten dem Rechtsanwalt des Praktizierenden Cui Luning und versuchten, ihn zu zwingen, sein Einverständnis, seinen Mandanten in seiner zweiten Gerichtsverhandlung zu verteidigen, zurückzunehmen.

Der Bezirksgerichtshof Licang von Qingdao hatte Herrn Cui bei der ersten Verhandlung zu fünf Jahren verurteilt. Seine Familie appellierte für einen fairen Prozess, aber der Gerichtshof lehnte die Petition ab. Da nahm die Familie einen Rechtsanwalt. Das Justizministerium von Qingdao hat offen die Arbeit des Rechtsanwalts gestört.

Von Anbeginn an hat das Justizministerium fortlaufend den Rechtsanwalt unter Druck gesetzt und von ihm verlangt, die Verteidigung von Herrn Cui zu beenden.

Aufgrund seiner Berufsethik, gesetzlicher Bestimmungen und persönlicher Moral lehnte der Rechtsanwalt diese Forderung ab. Ein Beamter des Justizministeriums rief des Rechtsanwalts Büro an und versuchte, ihn mit der Entziehung des Falls einzuschüchtern. Dieser Beamte sagte dem Rechtsanwalt auch noch, dass er nichts zugunsten seines Klienten unternehmen und die Zusammenarbeit mit diesem widerrufen solle. Außerdem sagte er, dass er die "Rücktritts-Gebühr" nicht zu zahlen bräuchte, dass das Justizministerium jede Verantwortung auf sich nehmen würde.

Jedenfalls hatte dieser gewissenlose Beamte ständig Angst, dass sein Tun bekannt würde. Sogar, als er dem Rechtsanwalt drohte, sollte dieser dem Klienten nicht sagen, dass er auf Anordnung des Justizministeriums tätig sei. Er betonte wiederholt, dass er unter dem Druck „höherer Instanzen“ handle. Natürlich waren jene „höheren Instanzen“ die Beamten jenes Ministeriums von Qingdao und höherer Regierungsstellen.

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