Ein Falun Gong Praktizierender aus Schweden: Die Verfolgung hat unsere Familie auseinandergerissen

Seit dem offiziellen Verbot von Falun Gong am 20. Juli 1999 sind meine Mutter Li Hua und mein Stiefvater Shengjie der Verfolgung durch die Kommunistische Partei (KPC) ausgesetzt.
Meine Mutter und ich begannen 1996 in Peking mit dem Lernen von Falun Gong. Nachdem meine Mutter mit dem Praktizieren anfing, konnte sie mit dem Rauchen aufhören, was ihr vorher sehr schwer gefallen war. Täglich machten wir die Übungen und lernten die Falun Dafa Lehre mit anderen Mitpraktizierenden zusammen. 1998 lernte meine Mutter meinen Stiefvater kennen, als sie dabei waren, Falun Gong bekannt zu machen. Später heirateten sie.

Am 25. April 1999 fuhr meine Mutter zum Petitionsbüro nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen, doch wurde sie schließlich verhaftet. Später kam sie auf Kaution wieder frei, welche ihr Arbeitgeber gezahlt hatte. Am 20. Juli 1999 fuhr meine Mutter noch einmal zum Platz des Himmlischen Friedens und zeigte ein Transparent, mit dem sie für Falun Gong appellierte. Dafür wurde sie für ein Jahr ins Zwangsarbeitslager gesteckt. Meine Mutter schaffte es nicht, dem Druck, der auf sie ausgeübt wurde standzuhalten und unterschrieb eine Garantieerklärung, dass sie mit dem Üben von Falun Gong aufhören würde. Zwar wurde sie darauf hin drei Monate früher entlassen, doch musste sie danach an einer Reihe von Gehirnwäschesitzungen teilnehmen. Im Laufe der Zeit wurde ihr klar, dass sie einen Fehler begangen hatte und sie bereute, dass sie ihren Willen aufgegeben und ihr Gewissen verraten hatte. Sie schrieb eine Ernsthafte Erklärung, in der sie bekannt gab, dass sie wieder mit Falun Gong anfange und schickte diese an die Minghui-Webseite.

Im Februar 2006 verhaftete die Polizei meine Mutter und meinen Stiefvater und entführten sie von Zuhause. Die Polizei beschuldigte meine Mutter vor Gericht und forderte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Das Gericht nahm den Fall jedoch nicht an, da meine Mutter sich nichts zu Schulden kommen lassen hatte, wofür man sie hätte verurteilen können. Nichtsdestotrotz wurde meine Mutter dennoch in das Qinghe Zwangsarbeitslager in Peking eingewiesen. Gleichzeitig wurde mein Stiefvater an einen unbekannten Ort verschleppt.

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