Fünf ältere Falun Gong-Praktizierende aus den Provinzen Liaoning und Shandong starben infolge der Verfolgung

Herr Yu Guoju, 69, kam aus der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning. Er begann 1995 Falun Gong zu praktizieren und erhielt dadurch, sowohl körperliche Gesundheit, als auch geistige Gelassenheit. Da Falun Gong im Juli 1999 durch das kommunistische Regime verboten wurde und seitdem eine unerbittliche Verfolgung erleidet, ging Herr Yu im Juni 2000 nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Er wurde festgenommen und vom Polizeichef seines Dorfes Qi Baohai und dem Polizist Li Gang in seine Heimatstadt zurückgebracht. Die Polizisten erpressten 800 Yuan (1) als Strafgeld von Yus Tochter, ohne eine Quittung zu geben. Herr Yu wurde ins Jinzhou Untersuchungsgefängnis Nr. 1 gesperrt. Später wurde er für 14 Monate ins Jinzhou Arbeitslager gebracht. Dort war er einer der ältesten unter den Gefangenen. Er wurde erst freigelassen, als sich seine Gesundheit, aufgrund eines Hungerstreiks gegen die Verfolgung, dramatisch verschlechterte. In der Folgezeit kam Herr Xu zum zweiten Mal nach Peking. Abermals wurde er ins Untersuchungsgefängnis eingesperrt und musste brutale Misshandlungen erleiden. Im eiskalten Winter wurde er gezwungen, im Urinbecken zu sitzen. Dabei goss man eiskaltes Wasser über ihn. Als man ihn ins Arbeitslager bringen wollte, wurde er wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht aufgenommen. Nach seiner Freilassung konnte sich Herr Yu nicht mehr erholen. Er bekam Ödeme am ganzen Körper und konnte kaum noch gehen. Trotzdem wurde er noch ständig von den lokalen Behörden eingeschüchtert und überwacht. Am 24. September 2006 verstarb er.

Frau Yang Sukun, 62, kam aus dem Kreis Heishan, Provinz Liaoning. 1998 begann sie, Falun Dafa zu praktizieren. Sie wurde inhaftiert, weil sie Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung verteilt hatte. Später wurde sie ins Masanjia Arbeitslager eingesperrt, welches für die brutale Vorgehensweise berüchtigt ist. Kurz nach ihrer Freilassung im April 2005 kam sie ums Leben.

Frau Sun Xiurong, 69, war eine pensionierte Beamtin aus der Stadt Qingzhou, Provinz Shandong. 1998 begann sie Falun Gong zu praktizieren. Im März 2003 musste sie ihr Zuhause verlassen und in Obdachlosigkeit leben, um der Gehirnwäsche durch das Büro 610 (2) zu entkommen. Im März 2003 lies das Büro 610 ihre Rentezahlung zurück stellen und schüchterte wiederholt ihre Familienangehörigen ein. Die willkürliche und unmenschliche Verfolgung beeinträchtigte Frau Songs Gesundheit so sehr, dass sie am 22. Oktober 2006 starb.

Herr Su Zhongseng, 84, wohnhaft in der Stadt Zibo, Provinz Shandong, litt an mehreren Krankheiten und brauchte stets Betreuung, als er im Juni 1999 anfing, Falun Gong zu praktizieren. Innerhalb von zwei Monaten verschwanden all seine Krankheiten und er wurde ein heiterer und gutherziger Mensch. Er konnte trotz seines hohen Alters für sich sorgen. Nur weil er und seine Familienangehörigen Falun Gong praktizieren, wurde die Familie von den Behörden wiederholt eingeschüchtert und gezwungen, die "drei Erklärungen" (2) zu unterschreiben. Als die Polizei einmal Herrn Sus Kinder festnahm, weinte Herr Su und folgte der Polizei. Ein Polizist sah ihn und sagte: "Lasst ihn einfach uns folgen und heulen." Ein anderes Mal war Herr Sun allein zu Hause, weil seine Kinder wieder vom Büro 610 zur Gehirnwäsche verschleppt worden waren. Nachts brach die Polizei in die Wohnung ein und fing an, die Wohnung zu durchsuchen. Völlig erschrocken lief der alte Mann nackt aus der Wohnung heraus. Gutherzige Nachbarn sahen ihn und verdeckten seinen Unterkörper. 28 Tage später, am 28. Juni 2004, starb Herr Su.

Frau Zhang Baoying, 70, kam aus der Stadt Changyi, Provinz Shandong. 1997 lernte sie Falun Gong kennen. Danach passierte ein Wunder. Die Frau war Analphabetin, konnte jedoch plötzlich das Buch von Falun Gong lesen. Ihre langjährigen Krankheiten verschwanden. Sie und ihr Sohn, auch ein Praktizierender von Falun Gong, wurden nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 verfolgt. Dass ihr Sohn durch das lokale Büro 610 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, weil er seine Mitmenschen über die wahren Umstände der Verfolgung aufgeklärt hatte, war ein Trauma für die alte Frau. Am 28. November 2001 starb sie, ohne ihren Sohn vor dem Tod noch einmal gesehen zu haben.

Anmerkungen:

(1) Yuan ist die chinesische Währung. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines normalen Stadtarbeiters beträgt in China ca. 500 Yuan.

(2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(3) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

Chinesische Version: http://minghui.ca/mh/articles/2006/10/28/141207.html

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