Provinz Shanxi: Das Büro 610 und das Polizeiamt der Stadt Xianyang verfolgen Falun Gong skrupellos

(Minghui Net) Seit dem 20.07.1999 sind das Büro 610 und das Polizeiamt der Stadt Xianyang der Provinz Shanxi sehr aktiv, Falun Gong zu verfolgen und wurden deswegen mehrmals von oberen Ebenen „ausgezeichnet“. Die Falun Dafa Praktizierenden der Region Xianyang leiden sehr darunter. Nach einer unvollständigen Statistik sind bis jetzt mehr als 100 Praktizierende gesetzwidrig festgenommen, eingesperrt und zu Arbeitslager verurteilt worden. Bei noch mehr Praktizierenden wurde das Privateigentum konfisziert, sie erhielten hohe Geldstrafen, viele wurden obdachlos.

Ende 2002 hat das Büro 610 unter der Leitung von Liu Zhiyong gemeinsam mit dem Polizeiamt die Wohnungen der Dafa Praktizierenden durchsucht und viele Praktizierende festgenommen. Allein in der Elektrizitätsfabrik Weihe wurden mehr als zehn Praktizierende festgenommen. Die Polizisten drangen widerrechtlich in die Wohnungen der Praktizierenden ein, hebelten die Schränke auf und durchwühlten die Wohnungen. Anschließend brachten sie die Praktizierenden gewaltsam weg und stellten sie unter Haft. Einige von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, so wurden ihre Kinder gewaltsam weggeschleppt. Die Polizei erpressten für die Freilassung 3000 bis 5000 Yuan.Die Praktizierende Luo Ruizhi wurde gewaltsam ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Qindu gesteckt und geistig sehr grausam misshandelt. Später wurde sie von ihren Familienmitgliedern abgeholt, nachdem sie gezwungen wurden, das Strafgeld zu bezahlen. Sie wird schon fünf Monate lang stationär behandelt, aber ihr Zustand hat sich noch nicht gebessert.

Am 01.01.2002 wurden einige Praktizierende gewaltsam in einen Gehirnwäschekurs gesteckt. Dort wurden sie misshandelt und geistig gequält.

Mitte April dieses Jahres wurde die Wohnung der Dafa Praktizierenden Zhang Hua durchwühlt. Die Polizisten hatten alle elektrischen Geräte mitgenommen und Zhang Hua gewaltsam weggebracht. Bis heute fehlt jede Spur von ihr.

Chinesische Version unter: http://minghui.ca/mh/articles/2002/6/7/31394.html
Übersetzt am: 09 .06..2002
Original vom: 07.06.2002
Veröffentlicht am: 12.06.2002

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