Cui mußte eine Zeit lang aufgrund der Verfolgung durch die Polizei seinem Zuhause fernbleiben. Polizisten sagten seiner Frau, „es wird ihm nichts passieren, wir werden ihn nicht festnehmen, laß ihn doch nach Hause kommen.“ Seine Frau glaubte der Lüge der Polizei und ließ Cui nach Hause zurückkehren. Wenige Zeit später, kurz vor dem 13. Mai 2002 wurde er von der Polizeibehörde des Bezirks Dongan der Stadt Mudanjiang verschleppt, eingesperrt und später zu Tode gefoltert. Die Autopsie seines Leichnams ergab: fünf Rippen von Cui waren gebrochen, seine Lunge war vollkommen schwarz, seine Augen waren blau unterlaufen, an seinen Füßen hingen noch extrem dicke Fußketten, seine Beine waren auch vollkommen schwarz. Es war ein schrecklicher Anblick.
Die Behörde behauptete zuerst, dass Cui Selbstmord begangen habe. Später sagten sie, er sei an einem Herzanfall gestorben. Am 15. Mai 2002 erhielten die Angehörigen die Nachricht von seinem Tod. Die Familienangehörigen wollten in die Provinzhauptstadt fahren, um dort eine Anklage einzureichen. Daraufhin versuchten die Beamten Cuis Familie mit Geld davon abzuhalten. Polizisten sperrten Flughafen, Bahnhof sowie Busbahnhöfe in Mudanjiang ab und erlaubten den Angehörigen nicht, die Stadt zu verlassen. Damit wollten sie den Mord vertuschen.
Im Juli 1999 hatte die „Tageszeitung von Mudanjiang“ von 7535 Falun Gong Praktizierenden in der Stadt berichtet. Bereits zwei Praktizierende aus Mudanjiang (Wang Xiaozhong und Cui Shengyi) wurden von Polizeibeamten getötet. Die Menschen hier wissen alle, dass Falun Gong-Praktizierende gute anständige Menschen sind. Sie sind sich im Klaren und können deutlich zwischen gut und schlecht, richtig und falsch unterscheiden.
Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/7/20/33605.html
Original vom: 20.07.02
Übersetzt am: 23.07.02
Veröffentlicht am: 25.02.07