Er bemerkte außerdem: “ Die Kommission verfolge aufmerksam die Menschenrechtslage in China und bemerke Ereignisse, die Falun Gong Praktizierende betreffen. Die (Europäische) Union hat bei verschiedenen Gelegenheiten rechtliche Schritte bei den chinesischen Behörden unternommen, um ihre Besorgnis über die Berichte von Folterungen und Misshandlungen gegenüber den gefangengenommenen Falun Gong Praktizierenden zum Ausdruck zu bringen, auch wegen der Härte der Verurteilungen gegenüber diesen Praktizierenden.
Die Kommission hat China gedrängt, solche harten Verurteilungen nochmals einer Überprüfung zu unterziehen und sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen für ein faires Verfahren, inklusive angemessener gesetzlicher Vertretungen, für alle Personen voll gewährleistet werde. Sie hat außerdem China aufgerufen, den Menschenrechts- Konventionen der Vereinten Nationen, die es unterzeichnet hat, Folge zu leisten. Diese enthalten Vorschriften, die die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein gerechtes Gerichtsverfahren einschließen.
Ein zweiseitiger Dialog über Menschenrechte wurde 1996 zwischen der Union und China eingerichtet. In diesem Rahmen hat die (Europäische) Union regelmäßig besorgniserregende Einzelfälle angesprochen – und will das auch weiterhin tun -, einschließlich solcher von Falun Gong Praktizierenden. Diese Angelegenheit wurde auch auf dem letzten Treffen (bei der letzten Gesprächsrunde) im April 2002 in Madrid eingebracht.“
Englische Version unter: http://clearharmony.net/articles/5901.html
Chinesische Version unter: http://www.minghui.org/mh/articles/2002/7/28/33965.html
Original vom: 30.07.02
Übersetzt am: 30.07.02
Veröffentlicht am: 01.08.02